Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Abmahnung gegen Meta - Nutzung privater Daten für KI-Training nicht rechtens
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Abmahnung gegen Nutzung von Daten für KI-Training durch Meta
Verbraucherzentrale NRW geht gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten aus Instagram und Facebook für das Training Künstlicher Intelligenz vor
- Vorgehen verstößt aus Sicht der Verbraucherschützer gegen europäisches Datenschutzrecht
- Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt und prüft weitere juristische Schritte, sollte das Unternehmen nicht reagieren
- Verbraucher:innen sollten bis 27. Mai aktiv widersprechen, wenn sie die Nutzung ihrer Daten für KI-Trainingszwecke ablehnen
Mitte April hat Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 alle jemals in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichten Beiträge europäischer Nutzer:innen für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta stützt sich dabei gegenüber den Nutzer:innen auf ein „berechtigtes Interesse" und nutzt die Daten, sofern die Kund:innen nicht aktiv widersprechen. Meta hatte die Nutzer:innen von Instagram und Facebook über das Vorhaben per InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert. Die Verbraucherzentrale NRW hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens und hat Meta deshalb abgemahnt.
„Wir haben Meta per Abmahnung am 30. April 2025 dazu aufgefordert, ihre Pläne für Instagram und Facebook zu stoppen“, sagt Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Sollte Meta dieser Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.“
Vorgehen widerspricht vermutlich Datenschutzrecht
Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der pauschale Verweis auf das berechtigte Interesse reiche nicht aus. Nutzer:innen müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, erläutert Steffen. „Dann reicht ein so genanntes Opt-out - so wie es Meta anbietet - nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“
Nutzer:innen sollten der Verwendung rechtzeitig widersprechen
Verbraucher:innen, die die Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke ablehnen, können laut Metas Ankündigung noch vor dem 27. Mai 2025 widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Internetseite eine ausführliche Anleitung dazu an. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse.
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