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Assistenzhilfe: Das Arbeitgebermodell im Überblick

Assistenzhilfe: Das Arbeitgebermodell im Überblick
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Einer der grundlegenden Kerngedanken der Assistenzhilfe ist die Förderung der Selbstbestimmung. In der Praxis entfaltet sich dieser Grundsatz auf verschiedenen Wegen. Da jeder Mensch mit Behinderung unterschiedliche Anforderungen an die Pflege und Begleitung stellt, wird die Assistenzhilfe nach den persönlichen Vorstellungen gestaltet. Im Hinblick auf eine umfassende Selbstbestimmung bildet das Arbeitgebermodell das Fundament, auf dem die eigene Unterstützung individuell organisiert und umgesetzt werden kann.

Prinzipien des Arbeitgebermodells

Sei es im privaten Rahmen oder durch öffentliche Institutionen - über viele Jahrhunderte hinweg wurde das Leben von Menschen mit Behinderung fremdbestimmt. Um die gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensgestaltung einzufordern, ist die Persönliche Assistenz aus der "Selbstbestimmt Leben Bewegung" hervorgegangen. Dabei handelt es sich um eine Form der Unterstützung, die ohne Außeneinwirkung arrangiert werden kann. Statt die Kontrolle an Dritte abzugeben, wird der Alltag im Rahmen der Assistenzhilfe eigenständig gestaltet. So haben Leistungsberechtigte die Wahl zwischen Sach- und Dienstleistungen oder einem Persönlichem Budget, mit dem sie die notwendigen Leistungen selbst finanzieren können.

Entscheidet man sich für das Budget, nimmt man die Rolle eines Arbeitgebers ein. Das Arbeitgebermodell beruht auf verschiedenen Kompetenzen, die den LeistungsnehmerInnen umfassende Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Persönlichen Assistenz einräumen. Angefangen bei der Suche nach Assistenzkräften, welche die gewünschten Leistungen ausführen sollen. Damit gehen alle Rechten und Pflichten einher, die man als ArbeitgeberIn gegenüber den Angestellten hat - darunter auch die Lohnzahlung. Sobald die Assistenzkräfte ausgewählt und eingestellt wurden, werden sie entsprechend der persönlichen Bedürfnisse angelernt. Wann, wo und wie die Leistungen erbracht werden sollen, entscheidet man selbst. Auf diesem Wege wird eingehend sichergestellt, dass die Betreuung dem eigenen Bedarf passgenau entspricht.

Geteilte Verantwortung schafft neue Freiheiten

Dank des Arbeitgebermodells behalten Unterstützungsbedürftige auf allen Ebenen die Kontrolle über ihre Assistenzhilfe. Die vollständige Kontrolle zu haben bedeutet wiederum auch, dass vielzählige organisatorische Aufgaben erledigt werden müssen. Diese nehmen nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern setzen auch ein bestimmtes Know-how in arbeitsrechtlichen und finanziellen Fragen voraus. Um diese Aufgabenlast zu senken, ohne die Selbstbestimmung aufzugeben, gibt es eine weitere Möglichkeit der Hilfegestaltung. So lässt sich die Persönliche Assistenz in Zusammenarbeit mit einem Assistenzdienst organisieren.

Dabei übertragen die AssistenznehmerInnen die Arbeitgeberpflichten an den jeweiligen Pflegedienst. Neben der Bezahlung der Assistenzkräfte sorgt dieser dafür, dass zu jeder Zeit geschultes Personal zur Verfügung steht. Gleichzeitig wird man in allen Belangen rund um die Persönliche Assistenz unterstützt, sodass man immer einen erfahrenen Ansprechpartner zur Seite hat. Während bestimmte Verantwortungsbereiche gemeinsam geschultert werden, übernehmen die AssistenznehmerInnen weiterhin die Auswahl und Einarbeitung der Hilfskräfte genauso wie die Ausgestaltung der gewünschten Leistungen. Stets mit dem Ziel vor Augen, die Begleitung selbstbestimmt nach dem eigenen Bedarf und Lebensstil auszurichten.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter https://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/persoenliche-kompetenzen-in-der-assistenzhilfe/

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