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Tierleid auf Social Media: Zuspruch aus den Regierungsparteien für Änderung im Strafgesetzbuch
Welttierschutzgesellschaft: "Jetzt müssen Taten folgen."

Berlin (ots)

Im deutschen Tierschutzrecht klafft eine große Lücke: Gewalt gegenüber Tieren kann nach aktueller Rechtslage straffrei verherrlichend und verharmlosend dargestellt und verbreitet werden. Die Folge erläutert Wiebke Plasse, Leiterin der Kampagne #StopptTierleid in den sozialen Netzwerken bei der Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.): "In sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und TikTok dokumentieren wir zunehmend Videos von Tieren, die mutwillig verletzt oder misshandelt werden. Viele der Inhalte werden erstellt, um zu belustigen oder Reichweite zu generieren, andere sind gar beauftragte und bezahlte Gewalttaten."

Wie groß das Problem ist, zeigte kürzlich eine Analyse des internationalen Bündnisses gegen Online-Tierleid, in dem sich die Welttierschutzgesellschaft engagiert. Mehr als 83.000 untersuchte Tierleid-Beiträge in den sozialen Netzwerken belegten, dass die gezielte körperliche Misshandlung von Tieren zu den häufigsten Inhalten zählte, die oft auch Monate nach Veröffentlichung nicht gelöscht sind. Inhalte dieser Art verbreiten sich oder entstehen zum Teil auch hierzulande.

Die Welttierschutzgesellschaft setzt sich im Rahmen ihrer Kampagne seit fünf Jahren gegen das Tierleid für Likes, Reichweite und Unterhaltung ein. In Deutschland fehlt für entschiedene Veränderungen die gesetzliche Grundlage und damit auch die Möglichkeit der Strafverfolgung: "Immer neue Täter*innen können dazu kommen und ohne Konsequenzen Tiere quälen. Die Taten sind oft nicht zu lokalisieren. Mit einer überarbeiteten Gesetzgebung wären die Netzwerke hingegen verpflichtet, relevante Informationen der Nutzer*innen zur Strafverfolgung freizugeben und auch die Inhalte unverzüglich zu löschen", erklärt Plasse.

Die Tierschutzorganisation fordert daher die Novellierung des Paragraphen 131 Strafgesetzbuch, der bereits die verharmlosende und verherrlichende Darstellung und Verbreitung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen verbietet. Mit Ergänzung der Worte "oder Tiere" wären auch die genannten Videos in sozialen Netzwerken verboten. Die Plattformen müssten in der Folge ihre Gemeinschaftsstandards überarbeiten und die Einhaltung sicherstellen - erfahrungsgemäß würde eine solche Änderung global umgesetzt.

"Die Missstände sind seit Jahren bekannt: Tiere leiden und Nutzer*innen sind diesen Grausamkeiten ausgesetzt. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf", so Plasse.

Jens Behrens (SPD), tierschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, stimmt dem zu: "Um das Thema Tierqual auf Social Media rechtlich anzugehen, muss das Strafgesetzbuch angepasst werden. Dafür werde ich mich stark machen. Damit könnten wir nicht nur Tiere schützen, sondern auch verhindern, dass Menschen dem ausgesetzt sind - auch, weil sie dadurch möglicherweise erst selbst zu Tätern werden."

Auch die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Silvia Breher (CDU), will sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass über Social Media verbreitete Darstellungen von Gewalt gegenüber Tieren "ganz dringend" geahndet werden.

Die Welttierschutzgesellschaft begrüßt diese positiven Signale aus den Regierungsparteien: "Den Worten müssen jetzt aber unbedingt Taten folgen - in Form eines entsprechenden Gesetzesvorhabens. Wir bleiben dran, bis kein Tier mehr für Likes und Reichweite leiden muss!", erklärt Plasse.

Links & weitere Informationen:

Pressekontakt:

Christoph May
Tel.: 030-923722620
cm@welttierschutz.org

Original content of: Welttierschutzgesellschaft e.V., transmitted by news aktuell

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