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Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks gesichert - dank SokaSiG II

Köln (ots)

Gestern hat der Bundestag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Sicherung der Sozialkassenverfahren einstimmig angenommen. Hinter dem sperrigen Begriff Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz, kurz SokaSiG, verbirgt sich der Wunsch, einen effektiven Rechtsschutz für die Sozialkassen sicherzustellen. Die Sozialkassen beruhen auf allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und waren von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im September letzten Jahres betroffen. Die Erfurter Richter hatten darin die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) der Soka-Tarifverträge für das Baugewerbe von 2007 bis 2014 aus formalen Gründen für ungültig erklärt.

Altersversorgung hunderttausender Arbeitnehmer war bedroht

Nachdem das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren am Bau (SokaSiG I) bereits am 25. Mai 2017 in Kraft getreten ist, wurde über die Schwesterkassen außerhalb des Baugewerbes - dazu gehört auch die SOKA-DACH, die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks - erst im 2. Schritt verhandelt. Am 22. Juni 2017 hat nun der Bundestag über SokaSiG II abgestimmt, um die tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren auch außerhalb des Baugewerbes zu sichern. Damit gilt bei Dachdecker, aber auch bei Malern, Steinmetzen, Gerüstbauern und anderen Gewerken ein vergleichbares Gesetz wie in der Bauwirtschaft. SOKA-DACH-Vorstand Christian Schneider hatte in einer Anhörung beim Bundestag darauf hingewiesen, dass das Gesetz zwingend erforderlich sei, um den Fortbestand des Sozialkassenverfahrens im Dachdeckerhandwerk und anderen betroffenen Branchen zu sichern. Ansonsten sei die Altersversorgung hunderttausender Arbeitnehmer gefährdet, warnte er.

ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: "Wir begrüßen sehr, dass nun mit SokaSiG II auch die Dachdecker gesichert wurden. Das Gesetz schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung der Sozialkassen. Gerade mit den Leistungen der SOKA-DACH haben wir viele - zum Teil einmalige - Instrumente an der Hand, um Dachdecker zu unterstützen, zum Beispiel mit der Gewährung eines Ausfallgeldes bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder der Förderung der Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk."

Pressekontakt:

DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband

Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1
50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de

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