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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

BDP Pressemitteilung zur Neuregelung PsychKHG Umgang mit psychisch Erkrankten mit Gewaltbereitschaft

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Pressemitteilung

Die Stigmatisierung von psychisch erkrankten Menschen verhindert weder Gewalt noch Straftaten in Deutschland

Berlin, 10.07.2025: Mit der Begründung eines optimierten Informationsaustausches zur Gefahrenabwehr will die hessische Landesregierung jetzt Neuregelungen im Gesetzesentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ (PsychKHG) im Eilverfahren durchbringen. Sie sehen die Weitergabe sensibler Daten von psychiatrisch untergebrachten Personen vor, die bei Einschätzung einer möglichen Gewaltbereitschaft und möglichen Fremdgefährdung durch Behandelnde an Behörden und die Polizei gemeldet werden sollen. Weitere Bundesländer wollen folgen und planen ähnliche Gesetzesänderungen auf Landesebene.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnt vor einer Stigmatisierung der vulnerablen Gruppe von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Hier werden, zum Teil am Datenschutz vorbei, Einzelfälle als Begründung für eine Aufweichung der ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht genutzt.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hatte im Juni 2025 ein verschärftes Vorgehen gegen psychisch erkrankte Menschen mit Gewaltbereitschaft angekündigt. Der BDP und dessen Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP) hatten bereits das im Koalitionsvertrag geplante behördenübergreifende Risikomanagement über ein Gefährdungsregister kritisch bewertet.

Im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Bevölkerung einerseits und Persönlichkeitsrechten andererseits weckt dieses Vorgehen Befürchtungen bei Behandelnden und Patient*innen gleichermaßen bezüglich der Sicherheit von sensiblen Behandlungsdaten. Ein standardmäßiges Zugänglichmachen „relevanter Informationen“ an Sicherheitsbehörden könnte eine Aufweichung der Schweigepflicht bedeuten und damit das Vertrauen in das Angebot psychologischer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Hilfeleistungen erschüttern.

Register psychisch erkrankter Straftäter bestehen bei den Sicherheitsbehörden zudem bereits. Und auch bei psychisch Erkrankten, die Straftaten planen, ist die Rechtslage geregelt. Geheimnisträger*innen wie Ärzt*innen und Psycholog*innen dürfen oder ggf. müssen im konkreten Einzelfall ihre Schweigepflicht brechen, Personen können bei entsprechendem Verdacht zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung auch zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

In diesem Zusammenhang betont der Verband zudem, dass psychisch Erkrankte im Vergleich zu anderen Personengruppen grundsätzlich kein erhöhtes Gewaltpotential aufweisen. Grundsätzlich gilt, dass die Gewaltbereitschaft von unterschiedlichen Faktoren wie dem sozioökonomischen Status, Erziehung, Umgang oder persönlichen Gewalterfahrungen abhängt, in deren Zusammenhang psychische Erkrankungen lediglich eine weitere Komponente darstellen.

Für eine effektive langfristige Gewalttatprävention verweist BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger auf andere Faktoren wie gesellschaftliche Teilhabe, die Förderung sozialer Chancengleichheit und die Prävention sowie Intervention über intakte Versorgungsstrukturen zur frühzeitigen Identifizierung von Unterstützungsbedarfen.

Die Intervention über therapeutische Anlaufstellen mit einer anschließenden Bereitstellung einer leitliniengerechten Behandlung bleibt grundsätzlich der wirksamste Weg, um Menschen mit psychischen Erkrankungen zu erreichen. Doch bei der Versorgung psychisch Erkrankter in Deutschland zeigen sich Schwächen im Gesundheitssystem und es bedarf hier einer deutlichen Verbesserung.

Der BDP appelliert an die Politik: Eine Stigmatisierung psychisch Erkrankter und die Aufweichung des Datenschutzes leisten keinen Beitrag bei der Eindämmung von Gewalttaten in Deutschland.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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