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Kurz gefragt: Wildunfall - was tun?

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Kurz gefragt: Wildunfall - was tun?

In den dunklen Herbstmonaten Oktober bis Dezember kommt es häufig zu Wildunfällen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild - wie Rehe und Wildschweine - verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Manche Anbieter zahlen sogar bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art. "Das erleichtert die Beweislast und beschleunigt die Schadenregulierung", erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung und gibt fünf Tipps, wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte. Erstens: Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle sichern. Zweitens: Polizei anrufen, die den zuständigen Förster oder Jagdpächter informiert. Drittens: Das verletzte oder getötete Tier möglichst nicht anfassen, sondern auf den Förster/Jagdpächter warten. Viertens: Fotos von der Unfallstelle aufnehmen und Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Fünftens: Den Schaden der Versicherung melden. "Wer einen Kfz-Schutzbrief mitversichert hat, kann vom Versicherer auch eine kostenfreie Pannen- und Unfallhilfe in Anspruch nehmen sowie das Abschleppen und Bergen organisieren lassen", so Bösl.

Ansprechpartner:
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon 0911/5307-1698, Fax 0911/5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de
Internet: www.universa.de/presse
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Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


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