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Geld sparen: Mehrheit hält Erbschaftsteuer für zu hoch
Pressemitteilung
Geld sparen: Mehrheit hält Erbschaftsteuer für zu hoch
München, 5. September 2025 – Fast zwei Drittel der Deutschen finden die Erbschaftsteuer ungerecht. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) hält sie für zu hoch, nur neun Prozent für zu niedrig. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Viele Deutsche rechnen mit einem Erbe – 56 Prozent erwarten ein Geldvermögen, 44 Prozent eine Immobilie. Jeder Vierte rechnet damit, leer auszugehen (26 Prozent).
„Gerade weil sich so viele Menschen Sorgen um hohe Erbschaftsteuern machen, ist es umso wichtiger, diese durch eine vernünftige Nachlassplanung so niedrig wie möglich zu halten“, so Saidi Sulilatu, Finanztip-Chefredakteur. „Entscheidend sind die Freibeträge, die gar nicht so gering sind, wie viele denken.“ Die Erbschaftsteuer hat drei Steuerklassen mit Freibeträgen, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen: 500.000 Euro bei Ehepartnern, 400.000 Euro pro Kind, 200.000 Euro bei den meisten Enkeln, 100.000 Euro bei Eltern, Urenkeln und Großeltern und 20.000 Euro für die meisten anderen. Die genaue Höhe der Erbschaftsteuer lässt sich online mit einem Finanztip-Rechner ermitteln.
Besonderheit bei Immobilien: Zieht das Kind selbst für zehn Jahre in die geerbte Immobilie, entfällt die Erbschaftsteuer – vorausgesetzt, die Wohnfläche beträgt maximal 200 Quadratmeter.
Schenken statt Vererben: Freibeträge mehrfach nutzen
Auch bei höheren Vermögenswerten lassen sich Steuern sparen. Mit einer Schenkung zu Lebzeiten lässt sich die Übertragung des Vermögens zeitlich strecken. „Auch bei der Schenkungsteuer gelten fast immer die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer, diese lassen sich alle zehn Jahre erneut verwenden“, erklärt Sulilatu.
Die verschieden hohen Freibeträge von Verwandten kann man etwa für eine Kettenschenkung nutzen. Eine Großmutter schenkt 400.000 Euro erst ihrer Tochter, die diese dann steuerfrei an ihren Sohn weiterverschenkt. Hätte die Großmutter den Enkel direkt beschenkt, fielen 22.000 Euro Schenkungsteuer an. „Wichtig ist, dass im Notarvertrag niemand zur Weiterleitung verpflichtet wird, sonst könnte das Finanzamt die Kettenschenkung ablehnen“, so Sulilatu.
Schenkung heißt nicht Auszug
Eine Schenkung kommt auch in Frage, wenn das Kind nicht in der zu vererbenden Immobilie wohnen und man trotzdem Steuern sparen möchte. So können zwei Elternteile ihr Haus im Wert von 800.000 Euro gleichzeitig in zwei gleichen Teilen steuerfrei ihrem Kind schenken, da der 400.000-Euro-Freibetrag pro Elternteil gilt.
Schenken die Eltern die Immobilie dann mit Nießbrauch, können sie diese bis zum Lebensende weiter nutzen – ohne dass Miete fällig wird. „Sie können die Immobilie nach dem Verschenken sogar noch selbst vermieten und die Mieteinnahmen zum Beispiel für Pflegekosten verwenden“, erklärt Sulilatu. Auch mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit bleiben vorherige Immobilienbesitzer im Eigenheim wohnen. Weiterer Vorteil: Ein Nießbrauch oder Wohnrecht verringert den Verkehrswert der Immobilie und damit auch die Schenkungsteuer.
Mangelnde Auseinandersetzung: Noch viele Deutsche ohne Testament
Die Hälfte der Deutschen (50 Prozent) hat sich laut der Finanztip-Befragung noch nicht mit dem Thema Vererben auseinandergesetzt. Nur ein Drittel (33 Prozent) hat seinen Nachlass mit einem Testament geregelt.
Wie Verbraucher ihren Nachlass nach ihren Wünschen umsetzen und dabei Steuern sparen können, erklärt Finanztip in einem neuen E-Paper an zehn typischen Erbfällen. Es steht unter finanztip.de/epaper-erben-und-vererben zum kostenlosen Download bereit.
Die festgesetzte Erbschafts- und Schenkungsteuer ist 2024 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Die Finanzämter haben laut Statistischem Bundesamt 13,3 Milliarden Euro erfasst – so viel wie nie zuvor (plus 12,3 Prozent). Die Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen sind im vergangenen Jahr auf 113,2 Milliarden Euro gesunken (minus 6,8 Prozent). Die allermeisten Erbschaften fallen aufgrund der Freibeträge nicht in die Statistik des Bundesamtes.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-E-Paper: „Richtig vererben – Fehler vermeiden“
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 3. September 2025, „Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 um 12,3 % auf 13,3 Milliarden Euro gestiegen“
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