All Stories
Follow
Subscribe to Hamburgische Notarkammer

Hamburgische Notarkammer

Trennung ohne Rosenkrieg - Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung

Koblenz (ots)

Jede dritte Ehe wird geschieden - mindestens sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden. "Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen", weiß Nadine Lüttchens, Geschäftsführerin der Notarkammer Koblenz. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.

Das Gerichtsverfahren für die Scheidung dauert oft sehr lange. Teilweise kann das Verfahren mehr als ein Jahr dauern. "Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es aber auch deutlich schneller", erklärt Lüttchens, "nämlich dann, wenn die Eheleute sich beim Notar über die wichtigsten Folgen der Scheidung einigen." Bei Vorliegen einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung schon innerhalb von ein bis drei Monaten nach Ablauf des Trennungsjahrs ausgesprochen werden. Es lassen sich auch Teilbereiche regeln, die dann nicht mehr zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden müssen und so Kosten und Zeit sparen. Mit dem Notar lässt sich in einer Besprechung klären, wo Einigungsfähigkeit besteht, wer welches Vermögen (z.B. Haus, Auto, Konten, Depot) erhält und ob ein Ehegatte von dem anderen noch einen bestimmten Geldbetrag als Zugewinnausgleich bekommen soll. Auch Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) können einvernehmlich beim Notar getroffen werden. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, spielt das Sorgerecht oft eine Rolle.

Typische Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:

  • Durchführung oder Verzicht auf Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht bzw. Umgangsrecht
  • Verteilung der Kosten der Scheidung

Dabei geht es um weitreichende Entscheidungen. Auch wenn in der Scheidungssituation oft der Wunsch vorherrscht, die Sache möglichst schnell zu beenden, sollten beide Seiten den fairen Interessenausgleich in Ruhe prüfen, am besten jede mit einem eigenen Rechtsanwalt. Stehen sich die Positionen unversöhnlich gegenüber, kann manchmal ein Mediator helfen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Für die rechtliche Gestaltung steht der Notar als neutraler Berater für beide Eheleute zur Verfügung. So kommt es meistens zu einer Einigung, wenn die Eheleute bereit sind, miteinander zu reden. "Die gemeinsame Vereinbarung des Notartermins ist dabei der erste Schritt zu einer Scheidung ohne großen Streit vor Gericht", sagt Lüttchens.

Pressekontakt:

NOTARKAMMER KOBLENZ
Nadine Lüttchens
Hohenzollernstraße 18
56068 Koblenz
Telefon: 0261 915880
Telefax: 0261 9158820
E-Mail: info@notarkammer-koblenz.de

Original content of: Hamburgische Notarkammer, transmitted by news aktuell

More stories: Hamburgische Notarkammer
More stories: Hamburgische Notarkammer
  • 07.09.2020 – 17:58

    Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!

    Köln (ots) - In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben - und dabei am besten noch monatliche Einkünfte aus der Immobilie erzielen - das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um sich diesen erfüllen zu können, locken Angebote, die das Versilbern des Familienheims gegen eine Leibrente bewerben . Das Konzept klingt auf den ersten Blick verlockend, vor allem für Alleinstehende oder Paare, die nicht an Angehörige zu denken haben: Das Haus verkaufen und mit einer ...

  • 10.07.2020 – 09:27

    Wie gestaltet der Notar bei der Kaufpreisfinanzierung?

    München (ots) - Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt meist ein Bankdarlehen. Die Bank ist zur Auszahlung des Darlehens aber nur bereit, wenn sie hierfür eine Sicherheit erhält. Steht als Sicherheit nur das Kaufgrundstück zur Verfügung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Der Käufer möchte das Grundstück zwar bezahlen, kann das Grundstück aber nicht zugunsten der Bank belasten, da im Grundbuch noch der ...

  • 07.06.2020 – 10:14

    Käufer trägt Maklerkosten nur noch bis zur Hälfte / Ein neues Gesetz regelt bundesweit die Verteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.

    Magdeburg (ots) - Gesetzgeber will Käufer vor Ausnutzung einer Zwangslage schützen Nach Ansicht des Gesetzgebers befanden sich Käufer bisher häufig in einer Zwangslage, erklärt Dr. Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt: "Entweder akzeptierten sie, allein oder überwiegend die ...