All Stories
Follow
Subscribe to Hamburgische Notarkammer

Hamburgische Notarkammer

Vorsorgevollmacht ist Vertrauenssache - Wie kann ich mich als Vollmachtgeber vor Missbrauch schützen?

Germersheim (ots)

Immer mehr Menschen treffen inzwischen selbst Vorsorge für den Ernstfall, um später die gerichtliche Anordnung einer Betreuung zu vermeiden. Sie errichten zu diesem Zweck eine Vorsorgevollmacht und setzen eine oder mehrere Vertraute als ihre Bevollmächtigten ein. Dass diese Vollmacht den benannten Personen eine starke Rechtsstellung verleiht, wird oft nicht bedacht. Nicht selten mit fatalen Folgen. Lisa Schumacher, Geschäftsführerin der Notarkammer Pfalz erklärt, wie ein Vollmachtgeber bei Vertrauensverlust reagieren sollte und nennt weitere Lösungen.

Bestimmte Ereignisse oder Umstände können dazu führen, dass das ursprünglich in die bevollmächtigte Person gesetzte Vertrauen verloren geht oder Zweifel an deren Zuverlässigkeit aufkommen lassen. Die gute Nachricht: Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, vorausgesetzt der Vollmachtgeber ist noch geschäftsfähig. Im Falle eines Vertrauensverlustes sollte dies schnellstmöglich erfolgen, um einen Missbrauch der Vollmacht zu verhindern. Schumacher: "Der Widerruf ist gegenüber dem Bevollmächtigten auszusprechen. Außerdem müssen alle Originale und Ausfertigungen der Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten zurückverlangt werden, damit die Vollmacht nicht doch weiter verwendet und so missbraucht werden kann." Gelingt es nicht, alle Vollmachten einzuziehen, kann eine Vollmacht auch in einem gerichtlichen Verfahren für kraftlos erklärt werden. Schumacher erklärt, dass eine mündliche oder schriftliche Aufhebungserklärung an den die Vollmacht beurkundenden Notar, allein nicht ausreicht. "Die Mitteilung des Widerrufs an den Notar empfiehlt sich dennoch, da dadurch verhindert wird, dass der Bevollmächtigte sich vom Notar eine neue Ausfertigung der Vollmacht ausstellen lässt", so Schumacher. Wurde die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, ist es ratsam den Widerruf ebenfalls im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen. Das Zentrale Vorsorgeregister ist ein bei der Bundesnotarkammer geführtes Register, bei dem Vorsorgeurkunden registriert werden können, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden werden.

Wer keinen Vertrauten hat, dem er eine Vollmacht erteilen möchte, sollte statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung errichten und darin erklären, wer im Ernstfall Betreuer werden soll. Ein Betreuer wird - anders als ein Bevollmächtigter - vom Gericht kontrolliert und braucht für bestimmte Rechtsgeschäfte sogar die Zustimmung des Gerichts.

Lassen Sie sich in jedem Fall über den Umfang und die rechtliche Tragweite einer Vorsorgevollmacht vom Notar beraten, bevor Sie weitere Schritte einleiten. "Der Notar kann durch geeignete individuelle Gestaltungsvorschläge helfen, eine für den konkreten Einzelfall interessengerechte Lösung zu finden", erklärt Schumacher. So können beispielsweise durch die Anordnung einer Gesamtvertretungsbefugnis, bei der mehrere Bevollmächtigte nur gemeinsam handeln können, oder die Einschränkung der Vollmacht auf bestimmte Rechtsgeschäfte etwaigen Bedenken des Vollmachtgebers Rechnung getragen werden.

Pressekontakt:

Frau Lisa Schumacher
Geschäftsführerin der Notarkammer Pfalz
Bahnhofstraße 4
76726 Germersheim
Telefon: +49 (0) 7274 9498 317
Telefax: +49 (0) 7274 9498 595
E-Mail: notarkammer.pfalz@notarnet.de

Original content of: Hamburgische Notarkammer, transmitted by news aktuell

More stories: Hamburgische Notarkammer
More stories: Hamburgische Notarkammer
  • 10.02.2014 – 12:10

    "Tatort" und Intensivstation - Wer entscheidet das Abschalten der Geräte?

    Köln (ots) - Dramatische Szenen im letzten Januar-"Tatort" aus Saarbrücken. Ein Mann liegt, nachdem er niedergeprügelt wurde, im Koma, fälschlich eines schweren Verbrechens verdächtigt. Die Ärzte ringen um sein Leben, die Polizei ermittelt. Am Bett auf der Intensivstation stehen die Ex-Ehefrau und die Tochter, auf der anderen Seite die neue Lebensgefährtin des ...

  • 20.12.2013 – 16:39

    Verbraucherfreundliche Erbnachweise durch Bundesgerichtshof bestätigt

    Koblenz (ots) - Banken und Sparkassen dürfen zukünftig nicht mehr auf die Vorlage eines Erbscheins pochen. Erben können sich vielmehr auch durch ein eröffnetes notarielles Testament ausweisen. Dies stellt eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs klar. Das verbraucherfreundliche Urteil hilft Bürgern im Erbfall Zeit und Geld zu sparen. Das höchste deutsche ...

  • 12.12.2013 – 11:25

    Richtig vorsorgen mit Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

    Hamburg (ots) - Seit einigen Jahren steigt die Zahl der in Deutschland errichteten Vorsorgeurkunden stetig an. So sind allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer mehr Vorsorgevollmachten registriert worden als in den Jahren 2005 und 2006 zusammen. Dies zeigt, dass dem Thema Vorsorge große Bedeutung in der ...