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ZIA begrüßt klare Signale zur EnWG-Novelle – dauerhafte Lösung notwendig

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ZIA begrüßt klare Signale zur EnWG-Novelle – dauerhafte Lösung notwendig

Berlin, 12.11.2025 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt ausdrücklich die jüngsten Äußerungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Besonders hervorzuheben sind die Forderung nach wichtigen Übergangsregelungen für Kundenanlagen sowie die Hinweise auf die Notwendigkeit einer Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung beim Netzanschluss.

„Die Aussagen des Bundestagsausschusses sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber wir brauchen eine dauerhafte Lösung”, so Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA. „Für bestehende Kundenanlagen ist ein Bestandsschutz bis 2029 vorgesehen. Dass sie in dieser Zeit nicht als Verteilnetz eingestuft werden können, schafft dringend benötigte Planungssicherheit.“

Wichtig sei nun, die Zeit bis 2029 für eine grundlegende Lösung des Problems zu nutzen, damit diese Anlagen weiterhin auf einer wirtschaftlichen Grundlage zur dezentralen Energiewende beitragen können.

Gleichzeitig weist der ZIA darauf hin, dass für Neuanlagen weiterhin Rechtsunsicherheit besteht, da sie nach aktueller Gesetzeslage als Verteilnetze eingestuft werden sollen. Dies gefährdet innovative Geschäftsmodelle wie Mieterstrom und Direktstromlieferungen, die für die Energiewende von zentraler Bedeutung sind.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom Oktober bereits deutlich weitergehende Nachbesserungen gefordert. Er sprach sich für die Schaffung eines verlässlichen und transparenten Rahmens aus, der innovative dezentrale Versorgungskonzepte fördert und sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich ermöglicht. Damit wurde das Thema Kundenanlage mit konkreten Vorschlägen adressiert – ein Schritt, den der ZIA ausdrücklich unterstützt.

Aus Sicht des ZIA sind nun zwei Punkte entscheidend: Netzanschlüsse müssen künftig deutlich schneller und effizienter erfolgen – mit verbindlichen Rückmeldefristen, einheitlichen Technischen Anschlussbedingungen sowie bundeseinheitlichen, digitalen und transparenten Verfahren. Zudem muss die aktuelle Rechtsunsicherheit bei Kundenanlagen dringend gelöst werden, um die Innovationskraft und Wirtschaftlichkeit dezentraler Versorgungskonzepte dauerhaft zu sichern.

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Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter mehr als 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene mit Präsenz in Brüssel, Wien und Zürich – sowie im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsidentin des Verbandes ist Iris Schöberl.
Kontakt:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Sandra Kühberger
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 21 585 – 17
E-Mail:  sandra.kuehberger@zia-deutschland.de 
Internet:  www.zia-deutschland.de
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