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EANS-News: ams AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Premstätten - ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
am Mittwoch, den 06. Juni 2018, um 10.00 Uhr,
in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Ge­sellschaft.

Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2017
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2017
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäfts­jahr 2017
  5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2018

7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über
a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2018]
(i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 Akt
(ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrecht
(iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und
b) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4
9. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65
Abs 3 AktG


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Mai 2018 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com [http://www.ams.com/
] zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
* Erklärung der Kandidaten bzw. Kandidatinnen für die Wahlen in den Aufsichtsrat
  zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG -
  Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2018 zu TOP 8,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 16. Mai 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H.
Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 25. Mai 2018 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H.
Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail  agm@ams.com [agm@ams.com],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Auf die ams AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der ams AG besteht derzeit aus sechs von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß § 110
ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sechs Kapitalvertretern sind sechs Männer,
von den drei Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens
drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den
gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Mitgliedern. Insgesamt
besteht der Aufsichtsrat aus nicht mehr als neun Mitgliedern.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu keiner
Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der
Erstattung eines allfälligen Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
darauf Bedacht zu nehmen, dass mindestens drei Frauen dem Aufsichtsrat angehören
müssen. Es sind daher mindestens zwei Frauen vorzuschlagen, um dem
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu entsprechen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner,
Investor Relations, oder per E-Mail an  investor@ams.com [investor@ams.com]
übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" setzt
jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von Aktionären,
deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25. Mai 2018 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um­stände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls
darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Zudem ist bei der Erstattung eines
Wahlvorschlags durch Aktionäre darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle einer
Annahme des Wahlvorschlags von neun Aufsichtsratsmitgliedern mindestens drei
Frauen dem Aufsichtsrat angehören. Es sind daher mindestens zwei Frauen
vorzuschlagen, um dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu entsprechen.


Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ams.com [http://www.ams.com/] zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Mai
2018, 24.00 Uhr Wie­ner Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juni
2018 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 17 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86
Per E-Mail  anmeldung.ams@hauptversammlung.at
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten ams AG
zH Herrn Dr. Jann Siefken
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4
im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Perso­nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 27. Mai 2018
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenom­men.

Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil­nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden kön­nen.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail  anmeldung.ams@hauptversammlung.at
[anmeldung.ams@hauptversammlung.at], wobei die Vollmacht in Textform als PDF dem
E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text
angeben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Ver­langen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com [http://www.ams.com/] abruf­bar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Juni 2018, 16 Uhr,
bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger
Stimm­rechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz,
Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com [http://www.ams.com/] ein spezielles Vollmachtsformular abruf­bar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 84.419.826,-- und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per
09.04.2018 811.055 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 83.608.771
Stimmrechte. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktio­närinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.


Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Premstätten, im Mai 2018

Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email:  investor@ams.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    ams AG
             Tobelbader Strasse   30
             A-8141 Premstaetten
Telefon:     +43 3136 500-0
FAX:         +43 3136 500-931211
Email:        investor@ams.com
WWW:      www.ams.com
ISIN:        AT0000A18XM4
Indizes:     
Börsen:      SIX Swiss Exchange
Sprache:     Deutsch

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