All Stories
Follow
Subscribe to Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Daimler AG muss im Abgasskandal erneut Schadensersatz bezahlen
Mercedes GLK 220 CDI 4Matic BlueEfficiency betroffen
Dr. Stoll & Sauer führt Musterklage an

Daimler AG muss im Abgasskandal erneut Schadensersatz bezahlen / Mercedes GLK 220 CDI 4Matic BlueEfficiency betroffen / Dr. Stoll & Sauer führt Musterklage an
  • Photo Info
  • Download

Die Diesel-Abgasskandal holt die Daimler AG ein. Parallel zur Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG wird der Autobauer derzeit reihenweise von Gerichten zur Rechenschaft gezogen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler am 21. Mai 2021 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az. 26 0 10/20). Daimler muss für einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic BlueEfficiency Schadensersatz bezahlen. Die Chancen der Verbraucher, Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, stehen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH so gut wie nie. Daher empfiehlt sie betroffenen Mercedes-Kunden den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt.

LG Stuttgart sieht erneut Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts

Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Kläger für den streitgegenständlichen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic BlueEfficiency Schadensersatz in Höhe von 15.265,90 Euro nebst Zinsen bezahlen (Az. 26 0 10/20). Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:

  • Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug im Januar 2011 gebraucht zum Preis von 39.990 Euro. Das Fahrzeug der E-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5), der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen sein soll. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt über die Abgasrückführung (AGR). Das Fahrzeug besitzt keinen SCR-Katalysator. Die AGR wird für die Außentemperatur gesteuert. Das sogenannte Thermofenster manipuliert die Abgasreinigung derart, dass sie die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten ist. Bei den Prüfstandbedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien. Im Dezember 2020 verklagte der Verbraucher die Daimler AG auf Schadensersatz.
  • Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Kläger. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar. Der Kläger hat für das Gericht schlüssig das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtungen vorgetragen.
  • Daimler habe aus Sicht des Gerichts die Vorwürfe des Klägers nicht widerlegen können. Der Vortrag des Klägers zum Vorhandensein der behaupteten Abschalteinrichtungen sei nicht substantiiert bestritten worden. Die Behauptung der Daimler-Anwälte, die Abgasgrenzwerte müssten nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, wies das Gericht zurück. Auch das Argument, die Abschalteinrichtung sei zum Motorschutz notwendig, habe Daimler nicht hinreichend belegt.
  • Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
  • Der Verbraucher muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht setzte dazu eine zu erwartende Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometer an.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam

Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( Az. VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
  2. Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
  3. Am 5. November 2020 folgte das Oberlandesgericht Köln ( Az. 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
  4. Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
  5. Das Kraftfahrt-Bundesamthat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.
  6. Am 26. Januar 2021 äußerte sich der Bundesgerichtshof erstmals zum sogenannten Thermofenster ( Az.: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr ausgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
  7. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG ein. Die Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr vertritt den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Die Klage ist vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung vorteilhaft. Versicherte Verbraucher steht die Individualklage offen, die schneller über die Bühne gehen kann und höhere Schadensersatzzahlungen verspricht.
  8. Der Bundesgerichtshof (BGH) weist ein Daimler-Verfahren am 13. Juli 2021 an das Oberlandesgericht Koblenz zurück. Es geht nicht nur um das Thermofenster, sondern um andere Manipulationen an der Abgasreinigung der Daimler-Motoren. Und solche Manipulationen führen derzeit reihenweise zur Verurteilung des Autobauers.

Vom Abgasskandal betroffene Mercedes-Motoren und Modelle

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 20 Rückrufe gegen die Daimler AG aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:

OM640

  • A 160 CDI
  • A 180 CDI
  • A 200 CDI
  • B 180 CDI
  • B 200 CDI

OM642

  • C 350 CDI
  • C 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • CLS 350 BlueTEC
  • CLS 350 BlueTEC 4MATIC
  • CLS 350 CDI
  • CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 280 CDI
  • E 300 BlueTEC
  • E 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 350 BlueTEC
  • E 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • G 280 CDI
  • G 300 CDI
  • G 350 d
  • GL 350 BlueTEC
  • GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • GL 350 d
  • GLC 350 d
  • GLE 350 d Coupé
  • GLK 350 CDI
  • GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 280 CDI
  • ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 350 BlueTEC
  • R 280 CDI
  • R 300 CDI
  • R 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • R 350 CDI
  • S 350 BlueTEC
  • S 350 d
  • S 350 BlueTEC 4MATIC
  • S 350 d 4MATIC
  • Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
  • Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
  • Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
  • Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI

OM651

  • A 180 CDI
  • A 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 200 CDI
  • A 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 200 d
  • A 220 CDI
  • A 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 220 d
  • B 180 CDI
  • B 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 200 CDI
  • B 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 200 d
  • B 220 CDI
  • B 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 220 d
  • C 180 CDI
  • C 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 200 CDI
  • C 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 200 d (mit autom. Getriebe)
  • C 220 BlueTEC
  • C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
  • C 220 CDI
  • C 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 220 d
  • C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
  • C 250 BlueTEC
  • C 250 CDI
  • C 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 250 d
  • C 300 BlueTEC HYBRID
  • C 300 h
  • CLA 200 CDI
  • CLA 200 d
  • CLA 220 CDI
  • CLA 220 d
  • CLS 220 BlueTEC
  • CLS 250 BlueTEC
  • CLS 250 CDI
  • CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 200 BlueTEC
  • E 200 CDI
  • E 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 220 BlueTEC
  • E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
  • E 220 CDI
  • E 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
  • E 220 CDI Edition
  • E 250 BlueTEC
  • E 250 CDI
  • E 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 300 BlueTEC HYBRID
  • GLA 200 CDI
  • GLA 200 d
  • GLA 220 CDI
  • GLA 220 d
  • GLC 250 d
  • GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • GLK 220 BlueTEC
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • GLK 250 BlueTEC
  • GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 250 BlueTEC
  • S 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • S 300 BlueTEC HYBRID
  • SLK 250 CDI
  • SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • SLK 250 d
  • Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
  • Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
  • Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
  • Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
  • Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
  • Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
  • V 220 CDI/Vito 116 CDI
  • V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
  • Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
  • Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
  • Vito 110 CDI

OM622

  • C 180 BlueTEC
  • C 180d
  • C 200 BlueTEC
  • C 200d

OM626

  • Marco Polo
  • Vito
  • Vito Tourer

OM607

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • Citan
  • CLA
  • GLA

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
More stories: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
More stories: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH