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ADAC-Website über Abgasskandal bei Fiat strotzt vor Desinformationen und Verharmlosungen
Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur kostenfreien Beratung

ADAC-Website über Abgasskandal bei Fiat strotzt vor Desinformationen und Verharmlosungen / Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur kostenfreien Beratung
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Der ADAC hat eine Website zum Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) freigeschalten. Statt auf Informationen stößt der vom Fiat-Skandal betroffene Verbraucher auf eine Desinformations- und Verharmlosungskampagne. Der selbsternannte Kämpfer für die Autofahrer entpuppt sich nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Lobbyist für die Automobilindustrie. Kein Wort wird darüber verloren, dass der Skandal seit 2016 bekannt ist. Auch die Betroffenheit der Reise- und Wohnmobilbranche bleibt unerwähnt. Dabei haben die Fahrzeuge ihre Typgenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten. Eine solche Website dient dem Verschweigen und Verschleiern von Fakten. Brieflich hat sich die Kanzlei beim ADAC über die Seite beschwert. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und mit dem Abschluss des Verfahrens Rechtsgeschichte geschrieben.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist schockiert über Fiat-Seite des ADAC

Wie schon im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG schlägt sich der ADAC auch im Fall Fiat Chrysler auf die Seite der Automobilindustrie. Er rät Verbrauchern erst einmal davon ab, für ihre Rechte zu kämpfen, obwohl der Fall eindeutig ist. Schon 2015 hat der ADAC im VW-Skandal genügend Menschen geschadet, die sich auf ihn verlassen hatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat VW am 25. Mai 2020 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der Rat des ADAC führt dazu, dass sich mit jedem zusätzlich gefahrenen Kilometer für die Verbraucher der Schadensersatz verringert. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine schockierende Website. Hier ein Überblick über die groben Schnitzer und Fehlinformationen der ADAC-Seite:

  • Die Verunsicherung der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler ist riesengroß. Der Konzern verkauft seine Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Der Verdacht, dass die Diesel vom Typ Multijet das Abgaskontrollsystem massiv manipulieren, ist bereits seit 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium bekannt. Am Europäischen Gerichtshof ist deshalb eine Klage gegen Italien anhängig. Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien in Bezug auf FCA angestrengt. 2016 intervenierte der Hersteller Knaus Tabbert beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer, damit die Reise- und Wohnmobile trotz dreckiger Motoren eine vorläufige Typengenehmigung erhielten. Sogar der Verband der Hersteller war eingebunden. Kurz um: Führende Köpfe in der Branche haben von der Manipulation gewusst. Alles Fakten, die dem ADAC nicht eine Silbe wert sind. Von einem Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs wird gesprochen, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt führten. Der ADAC handelt wieder einmal gegen die Interessen seiner Kunden.
  • Dass vor allem die Reise- und Wohnmobilbranche betroffen ist, lässt sich auf der Seite nur erahnen. Bei den Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft eingehen, wird erwähnt, dass die meisten von Wohnmobilkäufern kommen.
  • Die Informationen sind in Teilen irreführend. Es wird immer vom Kraftfahrt-Bundesamt gesprochen. Dieses ist jedoch nicht für die Fahrzeuge von FCA zuständig. Da wird es auch keinen verpflichtenden Rückruf geben. Der kann nur aus Italien erfolgen. Das KBA hat jedoch die mit FCA-Motoren ausgestattete Reise- und Wohnmobile offensichtlich auf politischem Druck eine Typgenehmigung erteilt, obwohl allen daran Beteiligten klar war, dass die Motoren das Abgaskontrollsystem manipulieren. Darüber findet sich auf der Website des ADAC nichts.
  • Eine Anzeige der betroffenen Kunden ist nach Ansicht der Clubjuristen auch nicht erforderlich, obwohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt ausdrücklich darum bittet.
  • Die Clubjuristen vertreten die Meinung, dass bei Klagen ein konkreter Schaden nachgewiesen werden müsse. Das ist bewusst eine Verkürzung und Fehldarstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • Bei der EU-Kommission läuft immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien. Angestoßen wurde das auch durch das KBA, dass die von der Behörde festgestellte Manipulation nach Brüssel gemeldet hatte. Ein Mahnschreiben an die italienische Regierung ist versandt worden. Das Verfahren wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. Dezember 2020 in einem VW-Verfahren nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer fortgesetzt. Hier sind Abschalteinrichtungen generell für illegal erklärt worden und das Thema Motorschutz eng begrenzt worden. Obwohl die Kommission von der Motorenmanipulation überzeugt ist, lässt der ADAC die Verbraucher auf seiner Website im Ungewissen.
  • Die Frage ist berechtigt, warum der ADAC eine solche Desinformationskampagne gestartet hat. Die Chancen der Betroffenen auf Schadensersatz sind hoch. Klagt jemand erst in zwei Jahren, bekommt er weniger Schadensersatz. Bei einem Wohnmobil mit einem Kaufpreis von durchschnittlich 90.000 Euro sind das hohe Summen, vor allem für Menschen, die sich das ein ganzes Arbeitsleben erspart haben und sich in der Rente den Traum erfüllen.
  • Auch beim Thema Verjährung verkennt der ADAC die tatsächliche Situation. Behörden war der Skandal bereits 2016 bekannt. 2018 kam es in den Medien zu ersten Berichten über die Manipulationen bei Fiat. Ein Gericht könnte durchaus diese Berichterstattung als Startschuss für den Beginn der Verjährungsfrist werten. Wenn das so ist, verjähren die berechtigten Ansprüche Ende 2021 und nicht 2023, wie es auf der Website heißt.
  • Mittlerweile hat der ADAC beim Thema Verjährung seine Seite notgedrungen verbessert. Er rät Fiat-Besitzern, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist und die Euro-6-Norm erfüllt (Euro 6d oder Euro 6dtemp sind nicht betroffen), sich anwaltlichen Rat einzuholen. "Denn diese Fahrzeuge befinden sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist."
  • Der ADAC hat selbst ein Gutachten zu einer Nachrüstung bei einem Fiat-Ducato in Auftrag gegeben. Die Messungen zeigen extreme Werte, die ausschließlich durch illegale Abschalteinrichtungen zustande kommen können. Der Umweltexperte Axel Friedrich, das KBA, die EU Kommission und die Staatsanwaltschaft Frankfurt gehen alle von Manipulationen aus. Trotz dieser eindeutigen Ergebnisse, klärt der ADAC die Verbraucher irreführend und unvollständig auf.
  • Der ADAC stellt auch nicht die Nachteile seiner Strategie dar. Mit jedem gefahrenen Kilometer wird die Entschädigung geringer und Zinsen gibt es auch keine. Das hat beim Abgasskandal von VW dazu geführt, dass der Autobauer weniger bezahlen musste.

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass der ADAC auf der Seite der Autoindustrie steht, weil man deren Werbeeinnahmen braucht und kein Geld bei der eigenen Rechtsschutzversicherung ausgeben will. Lieber zu Lasten der Verbraucher kassieren. Dr. Stoll & Sauer rät nach wie vor betroffenen Verbrauchern im Abgasskandal von Fiat Chrysler zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Wer kann im Diesel-Abgasskandal von Fiat verklagt werden?

Gerade bei den Reise- und Wohnmobilen ist es für Verbraucher auf den ersten Blick nicht ersichtlich, wer denn nun für den Skandal zur Rechenschaft gezogen werden kann. Gegen den Motorenlieferanten Fiat, den Hersteller, den Händler und sogar die Bundesrepublik Deutschland können Klagen gerichtet werden.

Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?

Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

  • Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
  • Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.
  • Abwarten ist daher keine Option. Dr. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Was spricht dafür, dass Fiat Chrysler Motoren manipuliert?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. Hier liegt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein klarer Fall von Staatshaftung vor. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:

  1. In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
  2. Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
  3. Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
  4. Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandals ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
  5. Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
  6. Das KBA beabsichtigte, die Typengenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
  7. Am 31. August 2015 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
  8. Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
  9. 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
  10. Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
  11. Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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