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Diesel-Abgasskandal: BGH äußert sich erstmals zu Daimler
Gericht stärkt mit Hinweis zu Gutachten Verbraucherrechte

Lahr (ots)

Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich erstmals im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat. Der Anspruch des klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz sei verletzt worden, so der BGH. Der wegweisende Beschluss kann jetzt zur Folge haben, dass in Diesel-Verfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die Daimler AG zu überprüfen. Der Autobauer steht unter Verdacht, seine Motoren so manipuliert zu haben, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht mehr eingehalten werden.

Sensationeller BGH-Beschluss im Diesel-Abgasskandal von Daimler

Der Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG kommt derzeit richtig ins Rollen. Die Anzahl der Gerichte, die den Autobauer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Verbraucher verurteilen steigt an. Einige Gerichte ordnen zudem auch Gutachten an, um zu überprüfen, ob die Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulieren. Der Bundesgerichtshof unterstützt mit seiner aktuellen Entscheidung die Vorgehensweise dieser Gerichte. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Celle ein vom klagenden Verbraucher angeregtes Gutachten als "Ausforschungsbeweis" abgelehnt. Der Kläger, so das OLG, argumentiere "ins Blaue" hinein und gebe sich Spekulationen hin. Der BGH widersprach dem OLG Celle und wertete die Vorgehensweise des Gerichts als Verfahrensfehler. Der Kläger könne keine genauen Sachkenntnisse darüber haben, wie der streitgegenständliche Motor mit seinem Abgaskontrollsystem funktioniere. Er habe jedoch genügend Anhaltspunkte vorgetragen, die ein Sachverständigengutachten rechtfertige und auf die er letztlich seinen Vorwurf stützt, sein Fahrzeug sei in zweifacher Hinsicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG ausgestattet.

Auch sei der Motor vom Typ OM 651 in anderen Daimler-Fahrzeugen verbaut worden, die dann vom Kraftfahrt-Bundesamt KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend zurückgerufen worden seien. Zudem laufen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Einzelpersonen der Daimler AG Ermittlungen, bei denen es auch um den Motor OM 651 gehe. Für den BGH sind das in der Summe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Sachmangels.

"Das Vorbringen des Klägers ist damit gemessen an den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben nicht "ins Blaue hinein" erfolgt, sondern schlüssig und erheblich." Der BGH bezieht sich in seinem Beschluss auch ausdrücklich auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Ein Mangel liegt nicht erst dann vor, wenn das KBA einen Rückruf angeordnet hat, "sondern auch schon dann, wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat. Denn auch dann ist im Ansatz bereits ein Sachverhalt ("Mangelanlage"/Grundmangel) gegeben, der - gegebenenfalls mit weiteren Umständen - dazu führen kann, dass die Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung vornimmt, weil das Fahrzeug wegen einer gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entspricht."

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) - Az. 27 O 40/19.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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