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Sicher durch die kalte Jahreszeit - So kommt das Eigenheim gut durch den Winter

Sicher durch die kalte Jahreszeit - So kommt das Eigenheim gut durch den Winter
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Winterliche Ruhe im Haus genießen, während draußen frostige Temperaturen herrschen: Für viele Hausbesitzer ist der Winter die schönste Zeit des Jahres. Im Garten ist alles getan, im Herbst wurden bereits Vorbereitungen getroffen, um das Haus winterfest zu machen. Jetzt fehlen nur noch kleinere Arbeiten, um das Eigenheim sicher durch den Winter zu bringen. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) gibt Tipps, worauf jetzt zu achten ist.

Achtung, Frost und Schnee: Gebäudeschäden vorbeugen

Hohe Schneelasten oder gefrierendes Wasser können zu Gebäudeschäden führen. Extreme Schneelasten, insbesondere feuchter Schnee, belasten Dächer stark. Bereits 10 Zentimeter Nassschnee bringen bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter auf die Waage. Nach starken Schneefällen rät der Bauherren-Schutzbund e.V. daher, das Dach zu räumen. Gefährliche Dacharbeiten können Spezialfirmen oder örtliche Dachdecker übernehmen.

Wasserrohre in Außenbereichen müssen abgesperrt und entleert sein. Auch in unbeheizten Räumen ist Vorsicht geboten, um ein Einfrieren der Rohre zu vermeiden. Geschlossene Fenster verhindern ein zusätzliches Auskühlen. In besonders gefährdeten Bereichen, z.B. Garagen oder Nebengebäuden, verhindert die Installation von Frostwächtern das Einfrieren.

Heizen, aber richtig! Energieverbrauch im Griff behalten

Mit einfachen Maßnahmen kann man den Energieverbrauch der Heizung senken und für angenehmes Wohnklima ohne Komfortverzicht sorgen. Heizkörper müssen entlüftet sein. Das geht in der Regel mit einem Vierkantschlüssel, den es für wenige Euro im Baumarkt gibt. Möbel oder Vorhänge vor den Heizkörpern reduzieren ihre Wärmeabgabe. Reflektierende Matten zwischen Heizkörper und Außenwand hingegen verbessern die Wärmeabstrahlung. Gelüftet werden muss auch im Winter mindestens täglich. Empfehlenswert ist kurzes Stoß- und Querlüften bei weit geöffnetem Fenster und abgedrehten Heizkörpern. Manche Heizkörperthermostate erkennen geöffnete Fenster und regeln die Heizung automatisch herunter. Die Heizung abzudrehen, wenn man das Haus für ein paar Stunden verlässt, ist wenig sinnvoll. Das Wiederaufheizen kann mehr Energie verbrauchen als das Durchheizen. Wer nachts die Rollläden schließt, verbessert die Wärmedämmung an den Fenstern. Eine Dämmung der Heizungsrohre sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsinstallation lohnen sich, um dauerhaft günstiger zu heizen. Mit einem Modernisierungscheck, den zum Beispiel der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) unter www.bsb-ev.de anbietet, lassen sich diese und weitere Verbesserungspotenziale für die Heizung und Wärmedämmung ermitteln.

Vorsicht, Unfallgefahr: Räumpflichten und Sicherheitsmaßnahmen

Bei Schneefall und Glätte haben Hausbesitzer in den meisten Gemeinden eine Schneeräumpflicht. Sie gilt in der Regel wochentags von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr abends, am Sonntag zwischen acht und 20 Uhr. Der geräumte Weg soll zwei Personen genügend Platz bieten, um problemlos aneinander vorbeizugehen. Schneit es untertags nochmals, muss erneut geräumt werden. Allerdings dürfen Hausbesitzer warten, bis starker Schneefall nachlässt. Kommt es doch zu einem winterbedingten Unfall vor dem Grundstück, kann die Haftpflicht einspringen. Doch wer seine Räumpflichten vernachlässigt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Damit es auf dem eigenen Grundstück nicht zu winterbedingten Verletzungen kommt, sollte der Weg zum Haus ebenfalls schnee- und eisfrei sein. Der Bauherren-Schutzbund e.V. empfiehlt, große Eiszapfen an der Dachtraufe abzuschlagen, da diese spätestens bei Tauwetter herunterfallen und Menschen oder Tiere treffen können. Eine regelmäßige Kontrolle der Schneegitter bewahrt vor Überraschungen durch plötzlich vom Dach rutschende Schneemassen.

Ihr Ansprechpartner:
Erik Stange
Presse- und Medienreferent

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de 
www.bsb-ev.de 

Vereinsregister-Nr.  15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
1.Vorsitzender: Peter Mauel
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