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Erfolgreicher Start für neues Online-Veranstaltungsangebot des BSB / Private Bauherren informieren sich bei Experten live im Internet

Berlin (ots)

Mit dem Webinar "Hausangebote unter der Lupe" ist das neue Online-Veranstaltungsangebot des Bauherren-Schutzbund e.V. am vergangenen Mittwoch (28.09.2016) erfolgreich gestartet. Private Bauherren und Immobilienerwerber konnten sich bei der Liveveranstaltung umfassend zum Thema informieren. Das Seminarkonzept besteht aus zwei Elementen: ein etwa 20-minütiger Vortrag eines BSB-Experten sowie im Anschluss ein Livechat, bei dem BSB-Experten die individuellen Fragen der Teilnehmer direkt beantworten.

Der Expertenchat wurde rege genutzt. So war die Bau- und Leistungsbeschreibung als wichtiger Bestandteil von Bauverträgen Gegenstand mehrerer Fragen. Einer der Webinarteilnehmer war darin über den Begriff "bauseits" gestolpert. Die Antwort lautete: Wenn dieser Begriff im Zusammenhang mit einer Leistung auftauche, sei diese nicht im Leistungsumfang des Anbieters enthalten. Will heißen - Bauherr du musst es selbst erledigen, entweder durch die Vergabe an andere Firmen oder durch Eigenleistung.

Ein anderer Teilnehmer merkte an, dass die oft recht umfangreichen Beschreibungen für Baulaien schwer verständlich seien. Worauf man besonders achten solle, wollte er wissen. Zunächst sei wichtig, so die Antwort, die Bau- und Leistungsbeschreibungen als Leistungsversprechen des Anbieters zu verstehen. Sie müsse immer daraufhin überprüft werden, ob die dort beschriebenen Leistungen und Ausstattungsstandards den eigenen Vorstellungen entsprächen. Wenn nicht, müsse hart nachverhandelt werden. Weiter müsse der Vertragsinhalt vollständig und korrekt beschrieben sein. Nur was vereinbart sei, werde von der Firma auch geschuldet. Als Orientierung hat der BSB einen Ratgeber "Prüfsteine zur Bau- und Leistungsbeschreibung" veröffentlicht, der auf der BSB-Internetseite verfügbar ist. Die Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung wie auch die rechtliche Vertragsprüfung gehören zu den Kernangeboten des BSB, die vor Vertragsabschluss unbedingt genutzt werden sollten.

Nachgefragt wurde auch zum Thema Zahlung nach Baufortschritt. Auf dieses Grundprinzip im Zahlungsplan war im Expertenvortrag verwiesen worden. Ob es Tipps gebe, wie die Einhaltung dieser Regel in Zahlungsplänen überprüft werden könne, wollte ein Teilnehmer wissen. Wichtig sei, so der BSB-Experte, dass der geforderten Zahlung immer eine erbrachte Leistung der Firma gegenüber stehe. Einer verlangte Abschlagzahlung beispielsweise "mit Vertragsabschluss" oder "vor Beginn der Dachdeckerarbeiten", wie es in manchen Zahlungsplänen zu lesen sei, solle nicht zugestimmt werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen müsse etwa dem Wertzuwachs durch die Bauleistung auf der Baustelle entsprechen. Eine ganz grobe Faustregel zur Orientierung laute: Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Richten des Dachstuhles solle nicht schon wesentlich mehr als 50 Prozent des Vertragspreises gezahlt sein.

Das Fazit der Teilnehmer zum Webinar fiel positiv aus. Die nächsten Webinartermine stehen bereits fest.

Am 19.10.2016 - 19:00 Uhr ist die "Baubegleitende Qualitätskontrolle als Frühwarnsystem am Bau" Thema.

Am 23.11.2016 - 19:00 Uhr ist ein "Rechts ABC - Erwerb von Wohneigentum" Gegenstand des BSB-Onlineangebotes.

Weitere Informationen zum Onlineangebot und Anmeldemöglichkeit unter www.bsb-ev.de.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

Pressekontakt:

Claudia Metzke
Presse- und Medienreferentin

Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin

Tel. 030 400339 502
Tel. 030 400339 500 (Zentrale)
Fax 030 400339 512
E-Mail: presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

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