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Bundespolizeiinspektion Chemnitz

BPOLI C: Zwei Kinder legen Gegenstände auf Gleise - Bundespolizei warnt erneut vor den Gefahren

Chemnitz (ots)

Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz wurden gestern gegen 17:50 Uhr von der Notfallleitstelle der DB AG über Kinder im Gleis auf der Strecke Chemnitz in Richtung Zwickau, Höhe Chemnitz Jakobstraße, informiert. Sie sollen Gegenstände (u.a. einen Regenschirm, Steine) auf die Gleise gelegt haben, welche von der Mitteldeutschen Regiobahn erfasst wurden. Die Einsatzkräfte begaben sich unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten unmittelbar zum Ereignisort. Dort konnten sie anhand der Personenbeschreibung der Triebfahrzeugführerin zwei 11- und 6-jährige Kinder feststellen.

Sie wurden Ihren Erziehungsberechtigten übergeben und über die Gefahren aufgeklärt.

Die Präventionsbeauftragten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz, Herr Kurschat und Frau Strohm, appellieren noch einmal an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren der Bahnanlagen aufzuklären. "Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir wollen, dass alle Kinder vom Spielen wieder gesund und munter wieder nach Hause kommen."

Sicherheitshinweise der Bundespolizei:

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zukommen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 108 oder 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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