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BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt

Görlitz, Bad Muskau (ots)

Der Montag war erst ein paar Minuten alt, als die Bundespolizei in Hagenwerder (Görlitz) einen polnischen Bürger festnahm. Der 43-Jährige wollte offensichtlich über den dortigen Grenzübergang nach Deutschland einreisen. Woran er dabei aber scheinbar nicht gedacht hatte, war der Anfang 2022 von der Staatsanwaltschaft Heilbronn ausgestellte Haftbefehl. An dessen Gültigkeit hatte sich natürlich nichts geändert, schließlich war der Verurteilte der Landesoberkasse Baden-Württemberg immer noch insgesamt 2.082,06 Euro Strafe und Verfahrenskosten schuldig geblieben (Amtsgericht Besigheim wegen Trunkenheit im Verkehr). Der Festgenommene kam inzwischen in eine Justizvollzugsanstalt. Ihm fehlten die finanziellen Mittel, um den ersatzweisen Freiheitsentzug abzuwenden.

Mit 330,00 Euro fiel es dagegen einem weiteren polnischen Verurteilten (44) vergleichsweise einfach, eine "Altlast" zu bezahlen und so eine Überstellung an den Justizvollzug zu umgehen. Bei der Altlast handelte es sich um eine Geldstrafe, die sich der Mann wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz (Vergehen) eingehandelt hatte. Der 44-Jährige gelangte vor wenigen Stunden über die Autobahn nach Deutschland. Im Rahmen der Grenzkontrolle war er gestoppt und der von der Staatsanwaltschaft Berlin ausgefertigte Haftbefehl bemerkt worden.

Bereits am Sonntag hatten gegen Mittag am Grenzübergang in Bad Muskau und am Abend in der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße die Handfesseln geklickt.

In Bad Muskau war ein weiterer Haftbefehl der Berliner Staatsanwaltschaft ans Licht gekommen. Dieser richtete sich gegen einen Ägypter (30). Ihn hatte das Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nur zeigte der Mann keinerlei Reaktion auf den Strafbefehl. So war also die Bezahlung von 900,00 Euro Strafe offengeblieben. Um weiteren Ärger zu vermeiden, übergab später ein Bekannter bei einer anderen Bundespolizei-Dienststelle den fälligen Betrag. Der in der Hauptstadt lebende Mann konnte somit einreisen.

Auf dem Autobahnrastplatz ging es letztlich um einen 45 Jahre alten Mann aus Polen, nach dem die Staatsanwaltschaft Dresden seit wenigen Tagen fahnden ließ. Der Grund der Fahndung war ein ebenso vor wenigen Tagen ausgestellter Haftbefehl. Dabei hatte das Amtsgericht Dresden die Sitzungshaft angeordnet, weil der wegen Diebstahls Angeklagte zur Hauptverhandlung nicht erschienen war. Dieser muss nun damit rechnen, dass der Görlitzer Ermittlungsrichter den betreffenden Haftbefehl in Vollzug setzt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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