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BDK: Stationäre Grenzkontrollen - Das Allheilmittel zur Bekämpfung der irregulären Migration? BDK fordert intelligentes Grenzmanagement

Berlin (ots)

Tausende Beamte der Bundespolizei führen auf Weisung des BMI seit September 2024 an allen deutschen (Binnen-) Grenzen Kontrollen durch. Diese gehen auch mit Zurückweisungen irregulär eingereister Personen einher. Nicht erst seit dem aktuellen Urteil des VG Berlin (32/2025) umweht insbesondere diese Maßnahme ein Geruch von Rechtsbeugung. In jedem Fall sind statische Grenzkontrollen rechtlich und politisch hoch umstritten, auch wenn andere Schengen-Partner sie ebenfalls praktizieren. Letztlich wird ein (Ober-) Gerichtsurteil die strittige Rechtsfrage abschließend entscheiden müssen. Bis dahin muss der rechtliche Schutz unserer Kontrollkräfte bei deren Entscheidungen gewährleistet sein. Hier ist Innenminister Dobrindt in der Verantwortung.

Dem BDK Bundespolizei stellt sich auch die Frage der Sinnhaftigkeit, alle verfügbaren Kräfte, unabhängig von deren Qualifikation an die Grenze zu werfen. Damit werden andere wichtige Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr sträflich vernachlässigt. Normalerweise verdeckt agierende Spezialkräfte finden sich auf Weisung an der Grenzlinie wieder und schwingen offen den Anhaltestab, Ermittlungsbeamte werden von ihren Fällen abgezogen und vor allem tausende Verbandskräfte der Bundesbereitschaftspolizei werden von einem Einsatzort zum nächsten "gehetzt".

Zurückweisungen würden mehr Sinn mit einer Wiedereinreisesperre durch das BAMF machen, was jedoch in der Regel unterbleibt. Also werden die Zurückgewiesenen in der Regel einfach in das Nachbarland zurückgeschickt, wo sie es erneut versuchen, und zwar so lange bis sie einen der vielen nicht überwachten Grenzübergänge finden. Das belegen im Übrigen auch die Zahlen, welche eine erhebliche Diskrepanz zwischen Feststellungen und Asylanträgen zeigen.

Es ist unstrittig, dass bei diesen Grenzkontrollen eine Menge Feststellungen gemacht werden, darunter natürlich auch solche mit Bezug zur irregulären Migration. Von daher sind derartige Kontrollen ein probates Mittel die Anzahl der Feststellungen zu erhöhen. Leider beinhaltet das derzeitige Vorgehen jedoch mehr eine quantitative Steigerung, jedoch weniger eine qualitative. Viele der eingesetzten Unterstützungskräfte aus der Bundesbereitschaftspolizei sind müde, frustriert und ausgelaugt, zumal jeder weiß, dass diese Maßnahmen zwar ein starkes politisches Signal ins Ausland senden mögen, die irreguläre Migration jedoch kaum verhindern. Auch hilft es nicht, die Stäbe auszudünnen und Bürosachbearbeiter an die Grenze zu schicken. Derartige Alibiaktionen helfen niemandem.

Hierzu bedarf es einer deutlichen und dauerhaften Personalaufstockung in allen Dienststellen an den Binnengrenzen. Qualitativ hochwertige und effektive Schleierfahndung können auf Dauer nur Kräfte dieser Dienststellen leisten, da sie die Lage vor Ort kennen und die Ortskenntnisse sowie die Kontakte zu ihren Kollegen auf der anderen Grenzseite besitzen.

Beim Einsatz von Kräften, auch im Rahmen von zeitlich befristeten Unterstützungseinsätzen, muss immer die Qualifikation der Beamten mitgedacht werden.

Wenn die Bundespolizei organisierte Schleusungskriminalität bekämpfen soll, darf diese Bekämpfung nicht konterkariert werden, indem Ermittlungsverfahren nicht mehr bearbeitet werden können, weil die Bearbeiter in einer Kontrollstelle eingesetzt werden.

Der BDK Bundespolizei fordert in diesem Zusammenhang eine personelle und materielle Stärkung der Grenzdienststellen, ein zeitnahes Ausdünnen der Unterstützungskräfte an der Grenzlinie und eine flexiblere Schwerpunktsetzung, z.B. bei der Schleierfahndung, um den Druck länger und effektiver mit den dafür ausgebildeten und trainierten Fahndungskräften aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sind Kräfte unserer Spezialeinheiten aus dem Einsatz zu lösen und in ihre ursprünglichen Aufgaben zurückzuführen.

Der BDK Bundespolizei hat zu diesem Thema bereits im vergangenen Jahr ein Grundsatzpapier verfasst, welches nach wie vor aktuell ist.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Verband Bundespolizei / Zoll
Tibor Rumpf: 0172 673 2512
Thomas Mischke: 01578 612 7999
https://www.bdk.de

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