Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende vier gesuchte Personen
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (14./15.11.2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge vier zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Am Freitagabend kontrollierten die Bundespolizeibeamten zunächst einen Tunesier, der aus Tunis/Tunesien einreiste. Der 48-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht. Im Mai dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung gegen den bereits im März 2023 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen konnte der in Düsseldorf lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort beglich.
Samstagmorgen wurde ein Brite kontrolliert, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 57-Jährige im März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen Beleidigung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Oktober 2024 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 140 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Köln lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sieben Tagen ebenfalls abwenden und seine Reise fortsetzen.
Samstagvormittag dann wurde ein Syrer kontrolliert, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellte. Hier stellten die Bundespolizisten fest, dass das Amtsgericht Bottrop im Oktober dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den erst 17-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im Dezember 2024 zu zwei Tagen Kurzarrest verurteilt. Da er sich auf die ergangene Arrestladung nicht gestellt hatte und flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst. Der junge Mann wurde durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Zuletzt wurde Samstagabend ein 55-jähriger Mazedonier festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vor. Diese hatte im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verfügt. Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 115 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Braunschweig lebende Mann die Erzwingungshaft in Höhe von drei Tagen abwenden und seine Heimreise fortsetzen.
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