Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Stark alkoholisiert, Ausschluss von der Weiterfahrt und tätlicher Angriff - Bundespolizisten stellen Aggressor in Essen
Essen (ots)
Am 11. September wurde die Bundespolizei Essen um Unterstützung gebeten, da ein Fahrgast im ICE 544 (Zuglauf: Berlin Ostbahnhof - Köln Hauptbahnhof) betrunken auf dem Boden zwischen den Sitzen lag. Als die Beamten den Mann ansprachen, reagierte dieser aggressiv, widersetzte sich ihnen und versuchte später, sie anzugreifen. Gegen 21:20 Uhr meldete der Zugbegleiter dem Revier am Essener Hauptbahnhof einen stark alkoholisierten Reisenden. Der Mann sollte aufgrund seines Verhaltens den Zug verlassen. Von der Weiterfahrt wurde er durch einen Mitarbeiter der Bahn zuvor bereits ausgeschlossen. Als die Einsatzkräfte den 28-Jährigen antrafen, reagierte er nicht auf Ansprache, sondern erst, als ein Schmerzreiz gesetzt wurde. Als er aufwachte, reagierte er sofort verbal aggressiv. Den Ausschluss von der Weiterfahrt akzeptierte der deutsche Staatsbürger zunächst und begab sich in Richtung Zugtür. Kurz bevor er den Zug verlassen wollte, hielt er sich am Türrahmen fest und weigerte sich, auszusteigen. Die Beamten ergriffen seine Arme und führten ihn aus dem Schnellzug. Daraufhin ließ er sich mehrfach fallen und leistete fortlaufend Widerstand gegen die Maßnahme. Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte er, einem Beamten ein Bein zu stellen, um ihn zu Fall zu bringen. In der Wache ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von knapp 1,5 Promille. Nach erfolgter Belehrung machte der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Einsatzkräfte führten eine erkennungsdienstliche Behandlung in Form der Abnahme von Fingerabdrücken und der Anfertigung von Lichtbildern durch. Auch hierbei leistete der aus Wilsdruff in Sachsen stammende erheblichen Widerstand, indem er sich den Polizisten entgegenstellte und sie trat. Nachdem er sich beruhigt hatte, durfte er die Dienststelle im Essener Hauptbahnhof wieder verlassen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen sowie wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein. Alle Beamten verblieben dienstfähig.
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