Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Haftbefehle wegen eines Drogendeliktes, Betruges und Steuerhinterziehung - Bundespolizei verhaftet drei Reisende
Düsseldorf (ots)
Drei zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (18.-20.07.2025).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagabend einen Niederländer fest, der beabsichtigte, nach Cukurova/Türkei zu fliegen. Die durchgeführte Ausreisekontrolle ergab, dass der 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft Ulm gesucht wurde. Im Februar dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen den bereits im November 2022 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen. Hiervon verblieb eine Restfreiheitsstrafe von gut zwei Jahren. Da der Gesuchte bislang unbekannten Aufenthaltes war, wurde die Fahndung veranlasst. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in den Niederlanden lebende Mann den Justizbehörden überstellt.
Sonntagvormittag stellte sich bei den Beamten ein 47-jähriger Belgier zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vor. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hannover bereits im September 2020 einen Haftbefehl wegen Betruges in einem Fall sowie versuchten Betruges in zwei Fällen gegen den im Januar 2020 Verurteilten erlassen hatte. Da auch diese Person unbekannten Aufenthaltes war, wurde die Fahndung veranlasst. Doch der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 7.400 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 148 Tagen abwenden. Danach setzte er seine Reise fort.
Zuletzt wurde am Sonntagabend ein Bulgare kontrolliert, der sich bei den Bundespolizisten zur Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der 53-Jährige von der Staatsanwaltschaft Landshut (Bayern) gesucht wurde. Im Juni dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen den im Dezember 2024 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Auch er war bisher unbekannten Aufenthaltes. Die Geldstrafe in Höhe von 2.200 Euro konnte jedoch auch der in der Türkei lebende Mann begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 22 Tagen abwenden.
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