Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Trotz kostenloser Mahlzeit weigerte sich ein Mann, das Restaurant zu verlassen. Bundespolizei vollzieht Gewahrsam
Bochum (ots)
Am frühen Samstagmorgen (31. Mai) meldete der Mitarbeiter eines Schnellrestaurants einen jungen Mann, der die Filiale nicht verlassen wollte und bereits sehr aggressiv gegenüber anderen Gästen wurde. Auch die Klärungsversuche der Bundespolizei scheitern, der Aggressor widersetzt sich dem Platzverweis und leistet Widerstand gegen die Verbringung aus dem Restaurant. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er in Gewahrsam genommen.
Gegen 00:50 Uhr wird die Bundespolizei am Hauptbahnhof Bochum telefonisch über einen aggressiven Gast informiert. Die eingesetzte Streife traf den 45-jährigen Nigerianer in dem Restaurant an, wie er lautstark mit einem Mitarbeiter diskutierte. Zur Aufklärung der Situation wurde zunächst der Mitarbeiter des Fast-Food-Restaurants zu dem Sachverhalt befragt. Dieser gab an, dass es zuvor zu Missverständnissen beim Bezahlvorgang gekommen war. Als Entschädigung wurde dem Kunden eine kostenlose Mahlzeit ausgegeben. Der Kunde war damit jedoch nicht zufrieden, wurde sehr laut und aggressiv gegenüber dem Mitarbeiter und auch anderen Gästen.
Der in Castrop-Rauxel Wohnende reagierte auf die Ansprache der Einsatzkräfte sehr aggressiv, schilderte aber den identischen Sachverhalt und weigerte sich vehement, das Restaurant zu verlassen. Er wurde von den Uniformierten erneut aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Dieser Aufforderung und dem erhaltenen Platzverweis für den Bochumer Hauptbahnhof kam der nigerianische Staatsbürger nicht nach. Die Polizisten ergriffen den Mann an den Armen, um ihn aus dem Bahnhof zu führen. Hiergegen leistete er Widerstand, indem er sich gegen die Laufrichtung stemmte und versuchte, die Arme wegzuziehen. Dieses Verhalten veranlasste die Polizisten, ihn mit Handfesseln zu fixieren. Auch der anschließenden Zuführung in die Wache am Hauptbahnhof Bochum widersetzte sich der Beschuldigte, indem er versuchte, sich aus dem Griff der Beamten zu lösen. Er verstand die durchgeführte Belehrung, äußerte sich aber nicht weiter zu den Tatvorwürfen. Ein angebotener freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Da sämtliche Beruhigungsversuche scheiterten, entschied der Dienstgruppenleiter, den Mann in Polizeigewahrsam zu nehmen, um so weitere Straftaten zu verhindern.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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