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POL-KLE: Offener Brief der Kreispolizeibehörde Kleve nach Androhungen von Straftaten an mehreren Schulen im Kreis Kleve

Kreis Kleve (ots)

Wir müssen reden.

In der jüngsten Vergangenheit ist es an mehreren Schulen im Kreis Kleve zu Androhungen von Straftaten gekommen, die teils zu umfangreichen Polizeieinsätzen und nachfolgender, intensiver Ermittlungsarbeit geführt haben. Zu einer akuten Gefahrenlage ist es in keinem der Fälle gekommen.

Die Ereignisse nehmen wir zum Anlass, um einmal unsere Sicht der Dinge zu erläutern. An dieser Stelle in aller Deutlichkeit: Ob als E-Mail, als Zettelchen, als Schmiererei auf der Schul-Toilette oder als Anruf - auch die Androhung einer Straftat ist eine Straftat! Was vielleicht als gedankenloser Scherz gemeint ist, ist alles andere als lustig. Mehr noch: Mit der Androhung einer Gewalttat werden Bilder von hochdramatischen Ereignissen in unseren Köpfen erzeugt, die mit unermesslichem Leid für die Betroffenen und deren Angehörigen oder gar mit dem Tod einhergehen:

Menschen, die verletzt werden oder ihr Leben verlieren!

Eltern, die erfahren, dass ihr Kind nicht mehr nach Hause kommt!

Bilder von abgesperrten Schulhöfen, die zu Tatorten geworden sind!

Klingt das lustig? Die Antwort sollte klar sein.

Also, es war nur ein Scherz? Eine in Worte gefasste Androhung auf (kindliche) Unwissenheit zu schieben, wird der Tragweite der Handlung zudem nicht gerecht. Unkreative Nachahmer, die hoffen, mit ihrer Aktion einen Tag schulfrei zu provozieren, dürfen nicht erwarten, dass wir reagieren mit "Ach, wenn es nicht so gemeint war, dann ist ja alles halb so wild." Auch wenn unsere Möglichkeiten bei unter 14-jährigen und damit strafunmündigen Verantwortlichen begrenzt sind, heißt das nicht, dass wir solche Androhungen als Lappalie abtun. Im Gegenteil: Wir halten uns die Möglichkeit offen, den Verursachern die entstandenen Kosten für den Einsatz in Rechnung zu stellen.

Wir meinen: Mit der Androhung einer Straftat einen Polizeieinsatz auszulösen, darf nicht zum Trend werden! Wir appellieren daher auch an die Erziehungsberechtigten: Sprechen Sie mit Ihren Kindern! Erklären Sie ihnen, wo die Grenze von einem witzigen, harmlosen Streich zu einer Straftat liegt. Denn, liebe Eltern, es sollte auch in Ihrem Interesse sein, dass unsere Einsatzkräfte nicht unnötig wegen fingierter Bedrohungslagen gebunden sind und damit an anderer Stelle fehlen, wo sie wirklich gebraucht werden!

Wenn Sie diesen Beitrag bis zum Ende gelesen haben bedanken wir uns für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihre Polizei im Kreis Kleve

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de
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