Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Sexuelle Belästigung im Zug
Tessin/Rostock (ots)
Eine Reisende alarmierte am gestrigen Dienstag, den 15.08.2023 gegen 11:45 Uhr die Bundespolizei, dass es in der Regionalbahn von Tessin nach Rostock zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein soll.
Die Beamten der Bundespolizei begaben sich unverzüglich zum Hauptbahnhof Rostock. Hier konnten sie auf dem Bahnsteig mehrere Personen antreffen, wobei einer von ihnen eine Verletzung aufwies.
Bei der Befragung der Personen gaben diese an, dass es im Zug zu einer sexuellen Belästigung durch einen 28-jährigen georgischen Staatsangehörigen gekommen sei. Laut Aussagen der 21-jährigen Geschädigten saß diese im Zug, als sie vom Beschuldigten bedrängt wurde. Dieser setzte sich nah an sie heran und begann die Geschädigte im Intim- und Brustbereich zu berühren. Sie forderte den 28-Jährigen lautstark auf, sein Handeln zu unterlassen und entfernte sich von der Sitzgruppe. Der Beschuldigte folgte ihr und belästigte hierbei verbal aggressiv weitere Reisende. Der inzwischen aufmerksam gewordene Triebfahrzeugführer der Regionalbahn forderte den Mann auf, sein Handeln zu unterlassen und sich ruhig zu verhalten. Hier griff der Beschuldigte den Mitarbeiter der Deutschen Bahn an und versuchte diesen zu beißen. Den Angriff konnte der Mitarbeiter mit einem Schlag abwehren. Danach verhielt sich der Beschuldigte bis zur Einfahrt zum Hauptbahnhof Rostock ruhig und konnte dort den Beamten der Bundespolizei übergeben werden.
Durch den Schlag erlitt der Beschuldigte eine blutende Verletzung, woraufhin ein Rettungswagen angefordert wurde. Während des Verbringens zum Dienst-Kfz versuchte sich der Beschuldigte mehrfach durch Fallenlassen und Schlagen des Kopfes gegen die Wände selbst zu verletzen. Nach Versorgung der Wunde wurde er mit zur Dienststelle genommen und aufgrund der starken Alkoholisierung eine Blutentnahme angeordnet. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen sexueller Belästigung wurde der Beschuldigte auf der Dienststelle entlassen werden.
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