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Hauptzollamt Stralsund

HZA-HST: 40.000 Bargeld - Anmeldung Fehlanzeige ./. Stralsunder Zoll wird im Rostocker Hafen fündig

HZA-HST: 40.000 Bargeld - Anmeldung Fehlanzeige ./. Stralsunder Zoll wird im Rostocker Hafen fündig
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Stralsund (ots)

Bereits am 02.12.2025 stellten Beamte des Hauptzollamtes Stralsund Bargeld in Höhe von 40.000 Euro im Rostocker Hafen sicher.

Einem untrüglichen Instinkt folgend, fanden die Beamten 200 Stück Banknoten zu je 200 Euro in unbeschrifteten Briefumschlägen in der Fahrzeugkabine eines türkischen LKW. Um an die Briefumschläge zu gelangen, musste sogar ein original vorhandenes Ablagefach in Höhe des Schlafbereiches aus der Seitenverkleidung entfernt werden.

"Mit dem Fund konfrontiert und auf Nachfragen erklärte der 55jährige Fahrer des LKW, dass er das Geld aus der Türkei mitgebracht habe. Angeblich sei es zum Ankauf von Fahrzeugteilen am Zielort in Schweden bestimmt gewesen", erläutert Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund.

Da die Herkunft und der Verwendungszweck vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, wurde ein sogenanntes Clearingverfahren eingeleitet.

Das Bargeld von insgesamt 40.000 Euro wurde im Rahmen dieses Clearingverfahrens bis zur Klärung der noch offenen Fragen sichergestellt. Dem Fahrer wurde anschließend die Weiterreise gestattet.

Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus Beamten des Zollfahndungsamtes Hamburg und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, übernommen.

Zusatzinformation

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stralsund
Sabine Mattil
Telefon: 03831-356 1195
E-Mail: sabine.mattil@zoll.bund.de
www.zoll.de

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