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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe
Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich

Bremen (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen 
führte am Montag. 16 Juni 2025 im Rahmen einer bundesweiten 
risikoorientierte Schwerpunktprüfung in Bremen und Stade auf zwei 
Baustellen verdachtsunabhängige Prüfungen zur Aufdeckung von 
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Hauptzollamt 
Bremen setzte dazu jeweils 26 Beamte an beiden Prüforten ein, die 
insgesamt über 100 Arbeitnehmende auf den Baustellen zu ihren 
Beschäftigungsverhältnissen befragten.
Die Prüfungen wurden in Bremen durch Bedienstete der 
Gewerbeaufsichtsämter Bremen und Hannover begleitet.
In Stade nahmen neben Bediensteten der BG Bau, des Ordnungsamtes und 
der Ausländerbehörde des Landkreises auch zwei portugiesische 
Behördenvertreter im Rahmen eines Programms der Europäischen 
Arbeitsmarktbehörde (ELA - European Labour Authority) teil.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich an beiden Orten 
insgesamt 11 Verdachtsfälle wegen möglicher Verstöße gegen das 
Mindestlohngesetz. In zwei Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen 
aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.
"Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich 
statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, 
wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten 
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob 
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob 
Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen 
Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben", erläutert Volker 
von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: 
"Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu 
Lasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen 
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor."
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den 
Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen 
sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche 
Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und 
Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den 
Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art,
Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen 
hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in 
engem Informationsaustausch mit den verschiedenen 
Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und
Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes 
durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument 
zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und 
illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und 
Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem 
Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil 
des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst. 
Schwerpunkte der Schwarzarbeitsüberprüfungen waren Bremen und Stade. 
Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den Orten ist nicht 
möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Bremen, transmitted by news aktuell

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