HZA-HB: Zoll verhindert Zigarettenschmuggel
Fast 15.000 Zigaretten in Stuhr sichergestellt
Bremen (ots)
Am Sonntag, 4. Mai 2025 stellten Beamte des Hauptzollamts Bremen bei einer Kontrolle eines Kleintransporters auf einem Autohof an der A1 in der Gemeinde Stuhr rund 15.000 Zigaretten und weitere Tabakwaren sicher.
Die neun Insassen des Fahrzeuges im Alter zwischen 23 und 54 Jahren gaben auf Befragen der Zöllner an, von Polen nach Belgien unterwegs zu sein. Bei der Frage nach mitgeführten Tabakwaren zeigten die Reisenden Zigaretten mit polnischen Steuerbandarolen vor. Die vorgezeigte Menge überschritt nicht die für Reisen innerhalb der Europäischen Union gültige Richtmenge von 800 Stück Zigaretten pro Person, bei der von einem nichtgewerblichen Transportgrund ausgegangen werden kann und damit keine steuerrechtlichen Vorgaben zu beachten sind.
Die Beamten schauten sich den Kleintransporter dennoch genauer an. Mit Erfolg, denn im Fahrzeug wurden mehrere Stauräume für den Transport weiterer Zigaretten genutzt. Auch in einem extra mit einem Schloss versehenen Fach in der Mittelkonsole wurde weitere Zigaretten gefunden. In Hohlräumen in den Türen zum Gepäckraum wurden zudem Tabakbeutel entdeckt.
"Aufgrund der Preisunterschiede für Tabakwaren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stellen wir bei unseren Kontrollen entlang der innereuropäischen Verkehrsadern immer wieder Tabakwaren fest, die von einem meist für Tabakwaren günstigem Einkaufsland wie Polen in ein EU-Land mit hohen Verkaufspreisen wie Belgien oder Deutschland geschmuggelt werden sollen", berichtet Volker von Maurich, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen. "Der Zoll leitet in solchen Fällen sofort ein Steuerstrafverfahren ein. Alle Tabakwaren werden dann sichergestellt. Wir gehen bei Überschreiten der Richtmenge von einem gewerblichen Verbringen aus, für das es besondere steuerrechtliche Regeln gibt, die zwingend zu beachten sind", fährt von Maurich fort.
Trotz Sicherstellung der Tabakwaren ist die Tabaksteuer fällig geworden. In diesem Fall mussten über 3.000 Euro an Tabaksteuer gezahlt werden. Ein Steuerstrafverfahren wurde gegen den 25-jährigen Fahrer eingeleitet, dem die geschmuggelten Zigaretten schlussendlich zuzuordnen waren. Für die zu erwartende Strafe musste er noch einmal fast 2.000 Euro an Sicherheitsleistung hinterlegen.
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