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Hauptzollamt Bielefeld

HZA-BI: Wach- und Sicherheitsgewerbe im Visier - Hinweis sorgt für Treffer/Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit - Bielefelder Zoll deckt zudem illegale Beschäftigung in Pizzeria auf

HZA-BI: Wach- und Sicherheitsgewerbe im Visier - Hinweis sorgt für Treffer/Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit - Bielefelder Zoll deckt zudem illegale Beschäftigung in Pizzeria auf
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Bielefeld (ots)

Am Montag, den 17.11.2025, ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vorgegangen.

Beim Hauptzollamt Bielefeld war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit den Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn im Einsatz und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Bei dieser Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus spielen auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 51 Personen an ihren Arbeitsstätten zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Zudem werden bei zwei Betrieben im Nachgang Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in zwei Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden. Dabei geht es um einen Verstoß gegen den Mindestlohn sowie gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Die Prüfungen dauern noch an.

Bereits am Freitag, den 14.11.2025, wurde aufgrund eines Hinweises eine Pizzeria in Bielefeld überprüft. Die Beamten konnten von außen eine männliche Person beim Zubereiten von Pizzarohlingen beobachten. Beim Betreten des Restaurants zog diese sofort ihre Arbeitsjacke aus und begab sich zum Hinterausgang. Der anwesende Ehemann der Inhaberin behauptete, der Mann würde nicht in der Pizzeria arbeiten. Ein in der Hosentasche entdeckter Spindschlüssel belegte aber anderes. Im Spind fanden die Beamten schließlich seinen Reisepass und konnten die Identität des Mannes klären. Der 27-jährige indische Staatsangehörige, der lediglich einen Aufenthaltstitel für Portugal besaß, durfte sich im Bundesgebiet zwar für touristische Zwecke aufhalten, jedoch keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen in dem Fall wird die Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld entscheiden. Der Zoll hat zudem Ermittlungen gegen den Arbeitgeber aufgenommen.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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