HZA-BI: Bielefelder Zoll zieht Sommerbilanz/Zahlreiche Verstöße bei Kontrollen am Flughafen Paderborn/Lippstadt festgestellt - Goldschmuck im Wert von 40.000 Euro aufgegriffen - Potenzhonig im Gepäck
Bielefeld (ots)
Der Winterflugplan am Flughafen Paderborn/Lippstadt ist gestartet - daher zieht das Hauptzollamt Bielefeld zum Ende der Sommersaison Bilanz.
Die zuständige Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr des Bielefelder Zolls stellte in dem Zeitraum zwischen Anfang April und Ende Oktober bei den Kontrollen der Reisenden Sachverhalte fest, die zu 82 Strafverfahren und 25 Bußgeldverfahren führten: Bei den Strafverfahren handelte es größtenteils um Steuerstrafverfahren, hauptsächlich wegen der Einfuhr von unversteuertem Goldschmuck, unversteuerten Brillen oder Lederwaren. Knapp 67.000 Euro an pauschalen Abgaben, Zuschlägen sowie Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer konnten bereits vor Ort nacherhoben werden.
Ein besonders erwähnenswerter Aufgriff ereignete sich im September. Ein aus Antalya (Türkei) eingereistes Ehepaar hatte Goldschmuck im Wert von rund 40.000 Euro dabei. Die Frau trug ein Armband am Handgelenk und vier Ringe an ihren Fingern. Für die Schmuckstücke konnten auch im Nachgang keinerlei Belege vorgelegt werden.
Die weiteren Verfahren betrafen die verbotswidrige Einfuhr von Arzneimitteln, die sichergestellt werden konnten. Dabei ging es unter anderem um sogenannten Potenzhonig mit dem in Deutschland verschreibungspflichtigen Inhaltsstoff "Sildenafil". Die größte Einzelmenge war hier 2.150 Gramm, die ein 67-Jähriger von seiner Reise mitbrachte. Die eingeleiteten Bußgeldverfahren bezogen sich auf Verstöße gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr. Insgesamt wurden gut 350.000 Euro von den Reisenden nicht ordnungsgemäß beim Zoll am Flughafen angemeldet.
Zusatzinformationen:
Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr, sind - je nachdem, aus welchem Land jemand nach Deutschland einreist bzw. in welches Land jemand aus Deutschland ausreist - dem Zoll entweder schriftlich anzumelden oder nach Aufforderung mündlich anzuzeigen. Barmittel sind u.a. Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine und bestimmte Wertpapiere (z.B. Schecks). Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden: - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Bei Reisen innerhalb der EU bestehen hinsichtlich der Einfuhr grundsätzlich keine Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de
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