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POL-PDNW: Ausgespäht und abgelenkt - Vorsicht vor Shoulder-Surfern

Neustadt/Weinstraße (ots)

Unbekannte Täter erschleichen mit Tricks Geldkarten und Geheimzahlen, um Geld von fremden Konten abzuheben.

So jedoch können Sie sich schützen:

Mit dem sogenannten "Shoulder Surfing" gelingt es derzeit unbekannten Tätern, an die Geheimzahl und Geldkarte argloser Bürger zu kommen und damit Geld abzuheben. Dieses Phänomen erfreut sich aktuell bei den Betrügern wieder größerer Beliebtheit. Die Vorgehensweise der Täter, mit der sie an die Geheimzahl und die Geldkarte ihres Opfers gelangen, ist unterschiedlich:

   - Zunächst einmal schauen die Betrüger ihrem Opfer bei der Eingabe
     ihrer PIN über die Schulter (daher der Begriff "shoulder 
     surfing) und nutzen die ausgespähte Geheimzahl später, um Geld 
     vom Konto des Ausgespähten abzuheben.
   - Nachdem sie die PIN ausgespäht haben, lenken die Täter ihre 
     Opfer während des Geldabhebens ab, um an die Bankkarte zu 
     gelangen. Sie verwickeln das Opfer in ein Gespräch - so täuschen
     sie entweder Probleme mit ihrer eigenen Karte vor oder bitten 
     das Opfer um Hilfe in einer anderen Gelegenheit.
   - Während das Opfer abgelenkt ist, entwendet der Täter die sich 
     noch im Ausgabeschlitz befindliche Geldkarte. Entweder wird 
     diese dann durch eine unechte Karte ausgetauscht, damit das 
     Opfer den Diebstahl nicht sofort bemerkt oder der Täter täuscht 
     vor, die Geldkarte wäre vom Automaten eingezogen worden. Oft 
     agieren die Täter auch arbeitsteilig: Während einer das Opfer 
     ablenkt, entwendet der andere Täter die Geldkarte bzw. tauscht 
     die echte gegen eine gefälschte aus.
   - Mit der gestohlenen Geldkarte und der dazugehörigen Geheimzahl 
     können die Betrüger nun problemlos das Konto ihrer Opfer 
     plündern, da diese davon ausgehen, dass sich ihre Bankkarte in 
     Sicherheit befindet.
   - Bei einem Fall zum Beispiel wurde die Geschädigte von einem 
     Täter abgelenkt, während er unauffällig die EC-Karte aus dem 
     Eingabefach entwendete. Die Karte übergab er seinem Mittäter, 
     der am benachbarten Ausgabeautomaten stand. Während der erste 
     Täter die Bank verließ, entnahm die Geschädigte ihr Geld aus dem
     Ausgabeschacht und bemerkte das Fehlen der EC-Karte. Sie folgte 
     dem ersten Täter und stellte ihn zur Rede. Während die 
     Geschädigte mit dem ersten Täter wieder die Bank betrat, steckte
     der zweite Täter die EC-Karte in den entsprechenden Schlitz des 
     von der Geschädigten genutzten Automaten. Die Geschädigte ging 
     von einem Versehen ihrerseits aus und ließ vom ersten Täter ab. 
     Die Täter verließen daraufhin die Bank. Im Nachhinein stellte 
     sich heraus, dass der zweite Täter Geld vom Konto der 
     Geschädigten abgehoben hatte, während sie dem ersten Täter aus 
     der Filiale gefolgt ist.
   - Eine weitere Vorgehensweise der Täter gestaltet sich derart,
     dass das Opfer nach Durchführung der Bankgeschäfte zurückgerufen
     wird mit dem Vorwand, dass es Geld im Automaten vergessen hätte.
     Die Täter bitten das Opfer, diesen Umstand zu prüfen, indem die
     EC-Karte erneut in den Automaten eingeführt wird. So gelangen
     die Täter an die PIN und mit einem Ablenkungsmanöver auch an die
     Karte.
In einem Fall wurde der Sichtschutz an den Geldautomaten abgeschnitten. Bei der Geldabhebung wurden vom Täter 2x20 Euro auf den Boden geworfen und die Geldabheber auf das auf dem Boden liegende Geld aufmerksam gemacht. Als die Geschädigten sich bückten  um das Geld aufzuheben, wurden deren EC-Karten durch andere ausgetauscht. Die PIN wurde bei Eingabe mitgelesen. Danach kam es zu Verfügungen mit den entwendeten EC-Karten.

Deswegen:

   - Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass Sie von niemandem
     beobachtet werden können. Sorgen Sie für einen ausreichenden
     Sicherheitsabstand zu anderen Personen. Bitten Sie aufdringliche
     Personen oder angebliche Hilfesuchende höflich aber bestimmt,
     auf Distanz zu bleiben.
   - Brechen Sie im Zweifelsfall die Transaktion ab und lassen Sie
     Ihre Karte nicht aus den Augen.
   - Decken Sie das Tastaturfeld während der PIN-Eingabe mit ihrer
     freien Hand oder mit einem Gegenstand ab (Geldbörse, etc.)
   - Nutzen Sie keinen Geldausgabeautomaten, an dem etwas
     ungewöhnlich erscheint! Bei Verdacht auf Manipulation
     informieren Sie einen Bankmitarbeiter und verständigen Sie über
     die 110 die Polizei!
   - Nach Erledigung der Bankgeschäfte sollte unmittelbar überprüft
     werden, ob die eigene EC-Karte noch vorhanden ist. Haben Sie den
     Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten ausgelesen hat,
     veranlassen Sie umgehend eine Sperrung der EC-Karte: 116 116
     (bundesweiter Sperrnotruf).
Das können Sie auch aus dem Urlaub im Ausland unter der Vorwahl für Deutschland +49 tun.
   - Prüfen Sie die Höchstgrenze für Abhebungen von Ihrem Konto am 
     Automaten und überlegen Sie, ob Sie das Limit in dieser Höhe 
     benötigen oder ob Sie es reduzieren können.

In der Regel beträgt die Höchstgrenze 1000 Euro pro Kunde und Tag. Welche Limits gelten und wie hoch diese angesetzt sind, bestimmt aber grundsätzlich jedes Kreditinstitut selbst. Generell steht es einer Bank auch offen, dieses Limit je nach Kunde festzulegen. Je höher das Limit, desto höher auch der Schaden, den die Diebe anrichten können. Selbstverständlich können Sie die Höchstgrenze bei Bedarf wieder erhöhen, auch beispielsweise nur vorübergehend für eine Urlaubsreise oder einen anderen Anlass.

Mehr Informationen und Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Zahlungskarten sowie über Bezahlen im Netz oder per Smartphone finden Sie unter: www.polizei-beratung.de, sowie unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-5179

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Pressestelle
Thomas Weishaar

Telefon: 06321-854-4010
E-Mail: pdneustadt.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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