Bundespolizeiinspektion Stuttgart
BPOLI S: Schwerer Arbeitsunfall in Böbingen (Rems)
Böbingen (ots)
Böbingen (Rems): Am gestrigen Donnerstag (22.05.2025) kam es am Bahnhof Böbingen zu einem schweren Unfall im Bahnbereich. Zwei junge Männer wurden mit Rettungshubschraubern aufgrund ihrer schweren Verletzungen in Krankenhäuser geflogen. Ersten Informationen zufolge ereignete sich der Vorfall gegen 14:20 Uhr im Gleisbereich des Bahnsteiges 3, des Bahnhofs Böbingen. Hier sollen die beiden 20- und 26 Jahre alten Geschädigten mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Kanalarbeiten beauftragt worden sein, weshalb sie wohl einen Vermessungsstab mit sich führten. Laut aktuellem Stand der Ermittlungen unterschritt dieser Vermessungsstab den Mindestabstand zu der mit 15 000 Volt gespannten Oberleitung. Beide Arbeiter wurden durch einen sogenannten Lichtbogen getroffen und lebensgefährlich verletzt. Ein Fahrdienstleiter konnte den Vorfall beobachten und alarmierte die Notfallleitstelle. Ein Rettungshubschrauber brachte beide Verletzten in verschiedene Krankenhäuser. Nach derzeitigem Stand befinden sie sich nicht mehr in Lebensgefahr. Die Bundespolizei hat Ermittlungen, unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, eingeleitet. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang: Unbefugte Aufenthalte in Gleisanlagen sind lebensgefährlich. Die Gefahren, die von Bahn-Oberleitungen ausgehen, sind nicht sichtbar und werden oftmals völlig unterschätzt. Bereits die Nähe zu Bahn-Oberleitungen, z.B. durch das Klettern auf Bahn-Waggons, genügt für einen Stromüberschlag. Die Oberleitung muss hierfür nicht einmal berührt werden. Die Bahn-Oberleitungen haben eine Spannung von 15.000 Volt, das sind 65 Mal mehr als in der Steckdose zu Hause. Durch eine Annäherung kann diese Stromspannung die Luft überspringen und auf einem Lichtbogen über den Körper zur Erde gelangen. Der menschliche Körper, der zu zwei Dritteln aus Wasser besteht, ist in diesem Moment der "leitende Gegenstand". Starke bis tödliche Verbrennungen sind hierbei die Folge.
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