POL-UL: (BC)Kanzach - Wild kreuzt Fahrbahn
In der Nacht auf Mittwoch kam es bei Kanzach zu zwei Wildunfällen.
Ulm (ots)
Um 21.30 Uhr war eine 35-Jährige auf der L275 von Bad Buchau in Richtung Kanzach unterwegs. Plötzlich querte ein Reh die Fahrbahn. Die Frau erfasste das Tier mit ihrem Mercedes. Aufgrund des erheblichen Schadens musste das Fahrzeug abgeschleppt werden. Der Schaden wird auf 7.000 Euro geschätzt.
Zu einem weiteren Wildunfall auf der L275 kam es gegen 5.15 Uhr. Ein 36-Jähriger fuhr von Dürmentingen in Richtung Kanzach. Hierbei überquerte ein Reh von links nach rechts die Straße. Der Volvo stieß mit dem Reh zusammen. Den Schaden am Auto schätzt die Polizei auf 2.000 Euro. Die Polizei Riedlingen informierte in beiden Fällen die zuständigen Jagdpächter. Die kümmerten sich um die zwei verendeten Tiere.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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