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POL-OG: Lahr - E-Scooter kollidiert mit Schaufensterscheibe

Lahr (ots)

Am Montagabend gegen 22:40 Uhr kam es zu einer Kollision zwischen der Fahrerin eines E-Scooters und einer Schaufensterscheibe. Gegen 22:40 Uhr sollen zwei jugendliche Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren gemeinsam auf einem E-Scooter die Kirchstraße befahren haben, als sie aufgrund eines entgegenkommenden Fahrradfahrers die Kontrolle über ihr Elektrokleinstfahrzeug verloren. Infolgedessen sollen sie mit der Schaufensterscheibe eines dort befindlichen Geschäfts kollidiert sein, die dadurch zu Bruch ging. Sowohl die E-Scooter Fahrerin als auch ihre Mitfahrerin wurden leicht verletzt. Während der medizinischen Maßnahmen mussten weitere Einsatzkräfte der Polizei Schaulustige abschirmen und zum Teil der Örtlichkeit verweisen.

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Präventionshinweise:

   -        Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
            Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen 
            hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht 
            erlaubt.
   -        Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die 
            Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und
            wenig Halt und Stabilität bieten.
   -        Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das 
            Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14 
            Jahren geführt werden.
   -        Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder 
            Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht 
            vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen 
            von E-Scootern auf Gehweg oder in Fußgängerzonen ist 
            verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei"
            erlaubt dies ausdrücklich.
   -        Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen
            aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
   -        Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
   -        Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben 
            Regeln und Grenzwerte  wie beim Autofahren. Das heißt, 
            wer mit  0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt 
            begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro
            Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in 
            Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt 
            sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende 
            alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits 
            ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.

/th

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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