Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl am Düsseldorfer Flughafen

22.05.2019 – 09:27

Düsseldorf (ots)

Bei den grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge wurden gestern durch die Bundespolizei drei Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul wurde ein 26-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Fulda wegen Erschleichen von Leistungen verurteilt wurde. Der sudanesische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe in Höhe von 150,- Euro aufbringen und somit seine Weiterreise fortsetzen. Des Weiteren wurde ein 40-Jähriger bei seiner Ausreise nach Erbil festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Passau den Mann wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet verurteilt hatte. Der irakische Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe 730,- Euro bei der Bundespolizei beglich.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines 46-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Amtsanwaltschaft Berlin hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Seine Reise konnte der mazedonische Staatsangehörige nicht fortsetzen, sondern wurde dem Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

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