Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern

LWSPA M-V: Wasserschutzpolizei Rostock stellt Verstoß gegen Meeresumweltvorschriften auf Seeschiff fest - 52.500 Euro Sicherheitsleistung festgelegt

05.01.2024 – 11:15

Waldeck (ots)

Am 03.Januar 2024 führten Polizeibeamte der Wasserschutzpolizeistation im Seehafen Rostock eine umfassende Kontrolle eines Seeschiffs unter der Flagge von Panama durch. Im Rahmen der Kontrolle wurde ermittelt, dass der Frachter auf seiner Fahrt nach Rostock innerhalb des Emissionskontrollgebietes (Nord-/ Ostsee) verbotenen hochschwefeligen Kraftstoff genutzt hatte. Gemäß des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), sind Nord- und Ostsee ein sog. SECA-Gebiet (sulphur emission control area). Die SECA-Gebiete sind Regionen, in denen der Ausstoß von Schwefel und Schwefeloxiden durch Seeschiffe eingeschränkt ist. In diesen emissionsüberwachten Gebieten dürfen nur niedrigschwefelige Kraftstoffe genutzt werden.

Der Verstoß ist nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit. Die Wasserschutzpolizisten im Seehafen Rostock leiteten ein entsprechendes Verfahren gegen den Kapitän und den Leiter der Maschinenanlage ein. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie legte zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von 52.500 Euro fest.

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