CSU-Landesgruppe

Frieser: EuGH setzt falsches integrationspolitisches Signal

10.07.2014 – 16:05

Berlin (ots)

Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren die deutschen Sprachanforderungen für einen Familiennachzug als europarechtswidrigen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit angesehen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

"Die Entscheidung ist ein deutlicher Rückschritt in der Integrationspolitik. Sie verkennt die hohe Bedeutung der Sprache für eine erfolgreiche Integration. Sprache ist und bleibt der Schlüssel für Teilhabe und einen sozialen Aufstieg in unserer Gesellschaft. Deutsch als gemeinsame Sprache baut Brücken und vermittelt ein wichtiges Identitäts- und Gemeinschaftsgefühl. Daher ist es gerade auch beim Familiennachzug so wichtig, dass bereits im Drittstaat erste Grundkenntnisse deutscher Sprache erlernt werden. Dies wird im Übrigen auch von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer der Sprachkurse anerkannt.

Wir werden daher die Entscheidung des EuGH nun sorgfältig prüfen und über mögliche Änderungen an den bisherigen gesetzlichen Anforderungen für den Familiennachzug beraten. Klar ist aber auch, dass ein schnelles Erlernen der deutschen Sprache auch zukünftig Grundpfeiler unserer Integrationspolitik sein wird."

Hintergrund:

In seiner Entscheidung zum Vorabentscheidungsverfahren "Dogan" hat der Europäische Gerichtshof in der bisherigen Anforderung - Grundkenntnisse der deutschen Sprache vor einem Familiennachzug nach Deutschland nachzuweisen - einen Verstoß gegen die sogenannte Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit der Türkei aus dem Jahr 1970 gesehen. Diese seien auch durch das mögliche Verhindern von Zwangsverheiratungen und einer schnelleren und besseren Integration der Betroffenen in Deutschland nicht gerechtfertigt.

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