Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA setzt Grundsatzurteile um

23.01.2009 – 13:45

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich
gegen Vorwürfe, sie würde aktuelle Grundsatzurteile des 
Bundessozialgerichtes ignorieren. Die entsprechenden Aussagen der 
Vizepräsidentin des Kasseler Gerichtes, Frau Dr. Ruth 
Wetzel-Steinwedel, in der heutigen Presse sind nicht nachvollziehbar.
Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel hatte in einem jährlichen 
Pressegespräch gesagt, sie habe von der BA "gehört, dass viele 
Grundsatzentscheidungen aus dem Themenbereich der Grundsicherung für 
Arbeitslose in den Arbeitsagenturen nicht ankommen würden".
Dazu stellt die BA fest: Sämtliche Änderungen durch den 
Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen wurden und werden 
durch die BA umgesetzt, soweit sie in ihren Verantwortungs- und 
Aufgabenbereich fallen.
Das gilt auch bei der Umsetzung des SGB II durch 
Arbeitsgemeinschaften, soweit Aufgaben der BA betroffen sind.
Die BA hat keinen Einfluß auf die Umsetzung von 
Gerichtsentscheidungen, die kommunale Aufgaben und deren Umsetzung in
den Arbeitsgemeinschaften betreffen, oder wenn zugelassene kommunale 
Träger ("Optionskommunen") verantwortlich sind.
Die BA arbeitet vertrauensvoll mit den Sozialgerichten zusammen 
und achtet jederzeit geltendes Recht und die aktuelle 
höchstrichterliche Rechtsprechung.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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