NABU

NABU und BUND fordern weitere Verbesserungen bei Naturschutznovelle

06.03.2001 – 11:00

Berlin (ots)

Die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND) und Naturschutzbund NABU haben heute auf einer
gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin die Vorlage des Entwurfs für
eine große Naturschutzrechtsreform durch Bundesumweltminister Jürgen
Trittin begrüßt. Nach 20 Jahren Stillstand im Naturschutzrecht
bestehe damit die Chance für echte Fortschritte beim Schutz der Natur
in Deutschland. Der Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz stelle eine
Verbesserung der bisherigen Rechtslage dar, müsse aber im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen noch deutlich korrigiert
werden. NABU und BUND hoffen auf effektive Nachbesserungen im Sinne
eines zukunftsweisenden Naturschutzes.
Der Gesetzentwurf enthalte wichtige Neuerungen wie die Aufnahme
eines bundesweiten Biotopverbundes, der Umweltbeobachtung, einer
flächendeckenden Landschaftsplanung und der Verbandsklage auf
Bundesebene. Erfreulich sei auch die Ausweitung des Gewässer- und
Gebietsschutzes. Etliche gute Ansätze seien aber nicht konsequent
genug umgesetzt und zu vage formuliert, um eine wirkliche Trendwende
beim Artenverlust und Landschaftsverbrauch herbeizuführen.
Als positive Entwicklung der letzten Tage bezeichneten die
Verbände, dass Bundesumweltminister Trittin und
Bundeslandwirtschaftsministerin Künast gegenüber dem vorliegenden
Entwurf weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis in
der Landwirtschaft angekündigt haben. Beide Minister hätten in einem
Schreiben an NABU und BUND deutlich gemacht, dass die von der
Bundesregierung eingeleitete Agrarwende nun auch ihren Niederschlag
im neuen Bundesnaturschutzgesetz finden solle. Dies sei aus Sicht von
NABU und BUND auch erforderlich, um eine sowohl
verbraucherorientierte als auch naturverträgliche Landwirtschaft in
Deutschland durchzusetzen. "Wir brauchen klare Regelungen, dass
beispielsweise Viehbesatzdichten von mehr als zwei Großvieheinheiten
pro Hektar nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar sind",
erklärte Jochen Flasbarth. Angelika Zahrnt betonte: "Zudem ist es
dringend notwendig, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel
zu reduzieren und auf den Einsatz der sogenannten 'Grünen Gentechnik'
zu verzichten. Nur so ist die biologische Vielfalt in unserem Land
auf Dauer zu sichern."
Als enttäuschend bezeichnete NABU-Präsident Jochen Flasbarth die
vorgesehenen Regelungen für einen bundesweiten Biotopverbund: "Der
bisherige Vorschlag ist nicht dazu geeignet, die Länder zu einer
nennenswerten und systematischen Fortschreibung ihrer
Schutzgebietssysteme zu bewegen." Der NABU befürchte vielmehr, dass
die Länder eine weitgehende Erfüllung der zu geringen Anforderungen
des Entwurfs nachweisen können. Positiv hob Flasbarth die neuen
Reglungen für Nationalparke hervor, nach denen künftig in weiteren
Regionen Nationalparke geschaffen werden können.
Ein Rückschritt zum bestehenden Gesetz stellt nach Ansicht der
BUND-Vorsitzenden Angelika Zahrnt die Eingriffsregelung dar: "Es darf
nicht sein, dass die Belange des Naturschutzes immer hinter anderen
Interessen zurück stehen müssen. Wer Natur zerstört muss auch für
einen angemessenen Ausgleich sorgen. Es muss auch möglich sein, sehr
seltene und besonders geschützte Lebensräume und Arten vor der
Vernichtung zu bewahren, indem Bauvorhaben nicht oder an anderer
Stelle durchgeführt werden." Bereits das bestehende Gesetz habe hier
Mängel offenbart. Die Belange des Naturschutzes dürften nicht weiter
geschwächt, sondern müssten stattdessen gestärkt werden. Die in der
jetzigen Novelle geplante Aufweichung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen und ihre nachträgliche Abwägung werde dazu führen,
dass ein Eingriff in Natur und Landschaft kaum noch untersagt werden
könne. Zugleich würden inhaltliche Anforderungen an einen Ausgleich
zurück genommen. Der BUND fordert eine Verbesserung der bestehenden
Vollzugsdefizite durch die Einführung von Mindestanforderungen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie verpflichtende Kontrollen über
deren Vollzug und die Einrichtung eines entsprechenden Katasters.
Weitere Informationen:
Christoph Heinrich, 
NABU-Naturschutzexperte, 
Telefon: 0172-5966098, 0228-4036-163
Rüdiger Rosenthal, 
BUND-Pressestelle 
(mobil: 0171-8311051) bzw. 030-27586-425.
Die jeweiligen Stellungnahmen der beiden Verbände zur
BNatSchG-Novelle sind in den Pressestellen von BUND (030-27586-425)
und NABU (0228-4036-141) abzurufen.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de bzw. www.bund.net

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