GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Verdeck offen? - So versichern Sie Ihr Cabrio richtig

19.04.2013 – 09:30

Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Einen Platz an der Sonne und trotzdem immer frischen Wind um die Nase: Cabriofahren ist cool, macht Spaß - und deshalb fahren auch immer mehr Deutsche oben offen. Die schicken Schlitten ziehen aber nicht nur bewundernde Blicke auf sich, sie locken auch Diebe magisch an. Wie kann man sich hier schützen? Jessica Martin hat sich das mal erklären lassen.

Sprecherin: Sein Bett musste Schlagersänger Jürgen Drews nicht gleich im Kornfeld aufschlagen, als ihm dreiste Diebe 14.000 Euro aus seinem Cabrio klauten. Kein Problem: Drews hatte noch genug Kohle auf seinem Konto. Das Verdeck offen zu lassen, das war aber fahrlässig, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

O-Ton 1 (Stephan Schweda, 0:00 Min.): "Wenn man aus dem Cabrio aussteigt, einfach das Verdeck schließen und auch die Türen abschließen. Dann ist man eigentlich auf der sicheren Seite."

Sprecherin: Wenn dann Diebe trotzdem zuschlagen, ersetzt die Versicherung den Schaden - genau wie bei der normalen Familienkutsche.

O-Ton 2 (Stephan Schweda, 0:21 Min.): "Die Teilkasko-Versicherung ersetzt dann eben auch gestohlene Dinge. Hier muss man nur drauf achten, die müssen fest eingebaut sein. Aber auch Schäden am Fahrzeug eben durch Natureinflüsse, wie Hagel oder Sturm oder Überschwemmung des Fahrzeugs. Brand, Explosion, aber auch wenn man beispielsweise einen Wildunfall hat. Das sind alles Schäden, für die die Teilkaskoversicherung aufkommt."

Sprecherin: Der Selbstbehalt wird abgezogen, der Schaden beglichen und zu einer Umstufung in der Schadensfreiheitsklasse kommt es nicht. Ein heikles Thema: das aufgeschlitzte Stoffdach.

O-Ton 3 (Stephan Schweda, 0:20 Min.): "Das ist so ein 'wunder Punkt'. Man muss hier unterscheiden: ist es ein Einbruchdiebstahl, oder, wenn tatsächlich nur das Stoffdach aufgeschlitzt ist, dann könnte es einfach auch ein Vandalismusschaden sein. Und für Vandalismusschäden kommt nicht die Teilkasko- sondern die Vollkaskoversicherung auf. Aber hier in der Vollkaskoversicherung würde man umgestuft werden im Schadenfreiheitsrabatt."

Sprecherin: Ob das wirklich sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an. Es kann günstiger sein, das neue Dach selbst zu bezahlen. Denn die Umstufung kann teurer sein.

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Informationen darüber, was Sie bei der Versicherung Ihres Cabrios unbedingt beachten sollten, finden Sie auch im Internet unter www.gdv.de.

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Pressekontakt:

Stephan Schweda
s.schweda@gdv.de
030/ 20 20 51 14

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