Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Falsch gebohrt
Bei Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum ist besondere Sorgfalt nötig

30.11.2015 – 08:30

Berlin (ots)

Eigentlich hätten die Hauseigentümer kaum etwas davon spüren dürfen, dass in der unmittelbaren Nähe ihres Grundstücks auf öffentlichem Gelände Tiefbauarbeiten vorgenommen wurden (Verlegen von Versorgungsleitungen). Die Vorgänge betrafen sie nämlich nicht unmittelbar. Doch es kam anders: Aus Versehen bohrte das Bauunternehmen ihren Hausanschlusskanal an, was einen Rückstau des fäkalienhaltigen Abwassers im Keller des Hauses zur Folge hatte. Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit über die Beseitigung der Schäden. Die zuständige Zivilkammer wies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Urteil auf die große Verantwortung von Tiefbauunternehmen hin, wenn sie auf öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen bzw. Grabungen vornähmen. Sie müssten sich "besonders sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Versorgungsleitungen (...) vergewissern". Hier sei das offenkundig nicht geschehen, weswegen die Firma haften müsse. (Landgericht Hanau, Aktenzeichen 9 O 751/14)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch�ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Orte in dieser Meldung
Weitere Storys: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Weitere Storys: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)