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Rheinische Post: Fiskus: Heiligt der Zweck die Mittel? Von Gerhard Voogt

17.02.2008 – 22:09

Düsseldorf (ots)

Der Erfolg der Steuerfahnder im Fall Zumwinkel
löst Diskussionen aus. Der ehemalige Post-Chef konnte nur überführt 
werden, weil die Ermittler einem Informanten fünf Millionen Euro 
bezahlten. Der hatte die Daten offenbar gestohlen. Heiligt der Zweck 
die Mittel? Darf der Staat einen Dieb entlohnen?
Juristisch ist das Vorgehen nicht zu beanstanden. In Deutschland 
dürfen auch illegal erworbene Beweismittel vor Gericht verwertet 
werden, sofern sie nicht von den Strafverfolgungsbehörden erhoben 
wurden. In den USA wird das anders gehandhabt. Dort würde eine 
Anklage, die auf geklauten Unterlagen basiert, zerplatzen. Wenn der 
Staat sich schon nicht an seine eigenen Regeln hält, wer denn dann? 
Aber anderseits: Ist es richtig, die Straftäter wider besseren 
Wissens ungesühnt davon kommen zu lassen? Was würde das für die Moral
bedeuten?
Bei schweren Straftaten ist es üblich, dass die Polizei eine 
Belohnung aussetzt. In Kripo-Kreisen arbeitet man bei verdeckten 
Ermittlungen häufig mit V-Leuten zusammen, die Erfolgsprämien 
kassieren. Dass die im Fall Zumwinkel einem Dieb überwiesen wurde, 
wird niemand glücklich finden. Doch die systematische 
Steuerhinterziehung, die in Liechtenstein betrieben wurde, darf nicht
ungeahndet bleiben. Die Zahlung geht in Ordnung.

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