ProSiebenSat.1 Media SE

ProSiebenSat1 Media AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Art on CD
Austausch von bestehenden Werbeinseln gegen Fremd- und Drittwerbung ist rechtswidrig

15.01.2004 – 10:41

München (ots)

Die ProSiebenSat.1 Media AG hat beim Landgericht
Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Art on CD GmbH
erzielt, deren TV-Switch-System eine Ausblendung und inhaltliche
Neubelegung von Werbeslots ermöglichen würde. Das Gericht gab
ProSiebenSat.1 Recht, die einen rechtswidrigen Eingriff in ihr
Senderecht und die Ausbeutung ihrer Programme geltend gemacht hatten.
Art on CD ist es untersagt, TV-Switch zu vertreiben, soweit über
dieses System Fernsehwerbung durch z.B. Hotelinformationen oder
Drittwerbung ersetzt wird.
Die jetzt erwirkte einstweilige Verfügung ist im Zusammenhang mit
dem im Oktober 2002 ergangenen Urteil gegen den Kabelnetzbetreiber
PrimaCom zu sehen. In einem Musterprozess hatte das OLG Dresden
festgestellt, dass eine digitale und paketierte Weitersendung der
Programme in den
Kabelnetzen der PrimaCom nur mit Zustimmung der Sendeunternehmen
möglich ist.
"An jeglicher Art der Kooperation auch im Hinblick auf unsere
Programme sind wir interessiert. Allerdings setzt eine Kooperation
immer die Zustimmung beider Kooperationspartner voraus", so Jürgen
Doetz, Vorstand Medienpolitik und Regulierung der ProSiebenSat.1
Media AG.
Ansprechpartner:
Katja Pichler
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel.. +49 [89] 95 07-11 80
Fax:  +49 [89] 95 07-11 84
E-mail:  Katja.Pichler@ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online: www.ProSiebenSat1.com

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