MZ zu EU und Ungarn
Halle (ots) - Die Europäische Union kann durchaus gegen Mitgliedsstaaten vorgehen, die das Fundament der Gemeinschaft aushöhlen. Gänzlich rausschmeißen kann sie ihre Mitglieder nicht. Sie hat aber die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte sowie der Minderheitenrechte wirksam zu reagieren. Die EU kann Sanktionen verhängen und Mitgliedsrechte entziehen - ...