Stuttgarter Nachrichten: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Helmpflicht
Stuttgart (ots) - "Da hat die deutsche Justiz ja gerade noch die Kurve gekriegt. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Eine Radfahrerin, die durch die Fahrlässigkeit einer Autofahrerin Dauerschäden erlitten hat, trifft keine Mitschuld - auch wenn sie keinen Helm getragen hat. Damit ist klar: Dem Unfallopfer steht voller Schadenersatz zu. Außerdem ...