Lausitzer Rundschau: Eine Datenkrake auch nach dem Tod Digitales Erbe
Cottbus (ots) - Das Urteil des Berliner Kammergerichts ist verstörend. Denn wer um einen geliebten Menschen trauert, der muss sich erst recht ein Bild bewahren können vom Verstorbenen. Auch und gerade in der heutigen Zeit, wo vieles nur noch virtuell ist. Das gilt insbesondere für betroffene Eltern. In der realen Welt wird dann oft im Nachlass nach Hinweisen ...