Richtige Weichenstellungen für eine funktionierende Krankenhausreform
Berlin (ots)
Zu den heute vorgestellten Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach ihrem Gespräch mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder zur Krankenhausreform erklärt der Vorstand der Bundesärztekammer:
Es ist richtig und notwendig, dass Bund und Länder die bestehenden Schwächen der Krankenhausreform angehen und damit die Voraussetzungen für eine tragfähige und erfolgreiche Umsetzung schaffen.
Die Systematik der Leistungsgruppen muss in wichtigen Punkten überarbeitet werden - das gilt für die Qualitätskriterien wie für weitere damit zusammenhängende Regelungen. Dazu gehören Regelungen z.B. zur Berücksichtigung von Zahl und Qualifikationen von Fachärztinnen und Fachärzten, zur Definition von Fachkliniken und zu den Rahmenbedingungen für Belegärztinnen und Belegärzte. Erst mit diesen Anpassungen verfügen die Länder über eine verlässliche und einheitliche Grundlage für die Zuweisung der Leistungsgruppen. Dazu gehört aus Sicht der Bundesärztekammer auch eine sorgfältige Prüfung der Frage, welche Behandlungsfälle den Leistungsgruppen zugeordnet werden (Grouper).
Auch die Vorhaltevergütung bedarf einer grundlegenden Revision. Die heutige Verständigung auf einen geänderten Zeitplan schafft dafür einen zeitlichen Spielraum, den es nun zu nutzen gilt.
Wichtig ist, dass die Ministerin wiederholt signalisiert hat, bei der Überarbeitung und der Umsetzung die Institutionen einzubeziehen, die für die Praxis der Versorgung stehen. Die Bundesärztekammer wird sich auch künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle weiteren Reformschritte auf eine spürbare Reduzierung der Bürokratiebelastung für die Einrichtungen und das medizinische Personal ausgerichtet sind.
Darüber hinaus bietet die Reform die Chance, die ärztliche Weiterbildung stärker in den Fokus zu rücken. Für die Bundesärztekammer ist die Weiterbildung der jungen Ärztinnen und Ärzte ein zentrales Anliegen, denn sie sichert auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Im Rahmen der Krankenhausreform müssen zumindest die rechtlichen Hürden für die standort- und sektorenübergreifende Weiterbildung, wie etwa im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, konsequent abgebaut werden.
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