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Suizidprävention gesetzlich verankern und ausreichend finanzieren
128. Deutscher Ärztetag

Mainz (ots)

Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz hat die Bundesregierung aufgefordert, ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz vorzulegen, wie es der Deutsche Bundestag bereits im vergangenen Jahr fraktionsübergreifend fast einstimmig gefordert hatte. Die vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Suizidpräventionsstrategie sei kein Ersatz für ein solches Gesetz. Sie enthalte zwar richtige Ansätze, lasse aber die Frage der Finanzierung offen. Zudem sei ohne gesetzliche Grundlage keine verbindliche Umsetzung der Strategie möglich.

"Damit jeder Mensch, der in einer suizidalen Krise Hilfe sucht, auch Hilfe findet, reicht die jetzt vorgestellte Suizidpräventionsstrategie nicht aus. Nur durch eine gesetzliche Verankerung erhält die Suizidprävention die notwendige Absicherung und Dauerhaftigkeit", stellten die Abgeordneten klar. Bei der Erarbeitung des Gesetzes seien die Bundesärztekammer und die Fachkreise der Suizidprävention deutlich stärker einzubeziehen, als es bei der Entwicklung der jetzt vorgestellten Strategie durch das Bundesgesundheitsministerium der Fall war.

Zudem sei ein Gesetz zur Suizidprävention entscheidend dafür, auch die Beihilfe zum Suizid in Deutschland gesetzlich zu regeln. "Ein Suizidpräventionsgesetz muss deswegen vor oder mindestens zeitgleich mit einer gesetzlichen Regelung zur Suizidbeihilfe beschlossen werden."

Zum Hintergrund: In Deutschland sterben im Durchschnitt täglich mehr als 25 Menschen durch Suizid. Im Jahr 2022 lag die Zahl der Suizide erstmals seit acht Jahren wieder höher als 10 000 (10 119). Das entspricht einer Rate von 12,1 je 100 000 Einwohner und einer Steigerung von 9,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, AIDS/HIV und illegale Drogen zusammen. Bereits der 124. Deutsche Ärztetag 2021 hatte dazu aufgefordert, die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus zu nehmen, auszubauen und zu verstetigen.

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