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Bundesärztekammer

Weiterbildungsordnung erhält neue Struktur
Wissen in der Medizin verdoppelt sich alle fünf Jahre

Köln (ots)

Der Deutsche Ärztetag hat das Weiterbildungsrecht der
Ärzte neu strukturiert und die Bundesärztekammer beauftragt, die
(Muster-)Weiterbildungsordnung weiterzuentwickeln. Die Delegierten
stimmten mit großer Mehrheit den Eckpunkten für eine Novellierung zu,
die von den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer vorgelegt
worden waren. "Oberstes Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine
optimale Patientenversorgung durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte.
Die dynamische Entwicklung in der Medizin macht es erforderlich, die
Begriffe und Definitionen im Weiterbildungsrecht klarer und
eindeutiger voneinander abzugrenzen", erläuterte Dr. Hans Hellmut
Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzender
der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer. Koch wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass sich das Wissen in der Medizin alle
fünf Jahre verdoppele.
Bei der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO)
soll die Bundesärztekammer sicherstellen, dass Weiterbildungsinhalte
stärker als bisher durch niedergelassene Ärzte vermittelt werden,
heisst es in dem Beschluss des 103. Deutschen Ärztetages in Köln.
Dafür müssten mehr niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen zur
Facharztweiterbildung befugt werden. Zur Begründung führte der
Ärztetag an, dass rund 90 Prozent aller Patienten in der ambulanten
Versorgung behandelt würden. Die durch den niedergelassenen Arzt
vermittelten Weiterbildungsinhalte trügen daher dem überwiegenden
Krankheitsgeschehen Rechnung, so die Delegierten.
Bei der Fortentwicklung der MWBO befürwortet der Ärztetag die
grundsätzliche Möglichkeit einer Strukturierung der Weiterbildung in
geeigneten Gebieten über eine gemeinsame Basisweiterbildung. Die
Weiterbildung soll weiterhin die wesentliche Teilmenge des Gebietes
abbilden und die obligatorischen Kenntnisse für alle Ärzte der
Fachgruppe beschreiben. Darüber hinaus können innerhalb der
Gebietsgrenzen zusätzliche Kompetenzen erworben werden. Die bisher
nicht führungsfähigen Bezeichnungen "Fakultative Weiterbildung" und
"Fachkunde" entfallen. Als neue Qualifikation werden so genannte
Befähigungsnachweise eingeführt, die als Instrument der
berufsbegleitenden Weiterbildung und zur Weiterqualifikation dienen
sollen.
Die jetzt vorgenommene Weiterentwicklung der MWBO geht zurück auf
Beschlüsse vergangener Ärztetage. Auf dem 100. Deutschen Ärztetag
1997 in Eisenach war die Bundesärztekammer aufgefordert worden, "eine
wesentliche Vereinfachung" der (Muster-)Weiterbildungsordnung
vorzubereiten. 1998 auf dem 101. Deutschen Ärztetag in Köln wurde
dann ein Antrag verabschiedet, der eine Überprüfung bzw.
Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen forderte. Die
verabschiedeten Eckpunkte für eine Novellierung der MWBO sind das
Ergebnis eines intensiven Erfahrungs- und Meinungsaustausches mit den
Landesärztekammern, den Medizinischen Wissenschaftlichen
Fachgesellschaften und den Berufsverbänden.
Der 104. Deutsche Ärztetag im Jahr 2001 in Ludwigshafen wird auf
der Grundlage der jetzt gefassten Beschlüsse die erste Stufe einer
Novellierung der MWBO beraten.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an die Pressestelle der deutschen
Ärzteschaft, Tel.: 0221 / 821 36 01 (während des 103. Deutschen
Ärztetages vom 9. bis 12. Mai 2000)

Original content of: Bundesärztekammer, transmitted by news aktuell

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