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Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Neubewertung zahnärztlicher Leistungen steigert Attraktivität zahnerhaltender Maßnahmen

Bonn (ots)

Durch eine Neubewertung zahnärztlicher Leistungen
werden ab dem 01.01.2004 Untersuchungen, Beratungen, Füllungen und
Zahnwurzelbehandlungen der Vertragszahnärzte höher bewertet, während
kieferorthopädische und prothetische zahnärztliche Leistungen
zukünftig geringer vergütet werden. Damit steigt die wirtschaftliche
Attraktivität zahnerhaltender Maßnahmen für den Zahnarzt. Dies könne
nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen den Patienten
auf längere Sicht teure Zahnersatzmaßnahmen ersparen. Außerdem
profitierten die Patienten ab Januar 2004 von geringeren Zuzahlungen
für Kronen und Brücken. Der Bundesausschuss der Zahnärzte und
Krankenkassen und der Erweiterte Bewertungsausschuss hatten am
04.06.2003 die Richtlinien zur vertragszahnärztlichen Versorgung und
den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (Bema) mit Wirkung zum 01.01.2004
neu gefasst. Das Ausgabenniveau der Kassen insgesamt verändert sich
nicht.
Damit habe die gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenassen und
Zahnärzte erfolgreich den Auftrag des Gesetzgebers erfüllt, die
Richtlinien zur vertragszahnärztlichen Versorgung und den Bema auf
eine ursachengerechte, zahnsubstanzschonende und
präventionsorientierte zahnärztliche Behandlung auszurichten und die
bestehenden Bewertungsungleichgewichte im Leistungsverzeichnis (Bema)
zu beseitigen.
Weiterhin bestehe jedoch Verbesserungsbedarf bei der Behandlung
von Parodontopathien. Die aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisse in
der Behandlung parodontaler Erkrankungen seien nach Ansicht der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen durch die Beschlüsse
des Erweiterten Bewertungsausschusses nur teilweise umgesetzt worden.
Die Diagnostik dieser Erkrankungen werde durch die Einführung eines
Parodontalen Screening Index (PSI) zwar verbessert, die Therapie
bleibe aber unzureichend. Es sei bisher nicht gelungen, hier weitere,
den Behandlungserfolg absichernde Maßnahmen in den
vertragszahnärztlichen Leistungskatalog aufzunehmen, obwohl die
Krankenkassen im Ausschuss für eine budgetneutrale Ausgestaltung
dieser erfolgssichernden Leistungen plädierten.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-
v.com.

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Udo Barske
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
email: presse@bv.aok.de
homepage: www.aok-bv.de

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